Wien – Die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria, konkret: die Bedingungen, unter denen selbige Ende 2009 stattgefunden hat, werden diese Woche den Hypo-U-Ausschuss beschäftigen. Am Donnerstag wird einer dazu befragt werden, der sehr, sehr nah dran war: der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Die Finanzprokuratur ist der Anwalt der Republik, Peschorn hat die Term Sheets (Arbeitspapiere) für die Verhandlungen erstellt und, auftrags des Staates, den Kaufvertrag.
Im Mittelpunkt des Interesses wird das Term Sheet vom 14. Dezember 2009 von 0.38 Uhr stehen – ein paar Stunden später war die Verstaatlichung ausgemacht. In diesem Papier war noch von Garantien und Gewährleistungen die Rede, von denen dann nichts bzw. nicht viel übrig bleiben sollte. Erst ganz kurz vor der Einigung sind diese Sicherungen ausgeschaltet worden. Der Finanzminister (damals Josef Pröll) als Vertreter der Republik ließ darauf verzichten.
Geheimhaltung
Dass die Öffentlichkeit nun die Details dazu erfährt, ist unwahrscheinlich. Die Finanzprokuratur hat die Unterlagen, wie berichtet, unter Geheimhaltungsstufe 2 ins Parlament eingebracht, sie dürfen daher nur unter Ausschluss der Medien vorgelegt werden. Die Neos haben zwar die Umstufung beantragt; dass die Auftraggeber der Finanzprokuratur (Finanzministerium und Bundeskanzleramt) der rechtzeitig zustimmen, gilt aber als unwahrscheinlich.
Faktum ist, dass im besagten Term Sheet noch eine Eigenkapitalgarantie der BayernLB von 1,254 Milliarden Euro vorgesehen war. "Wird dieser Betrag unterschritten, muss die BayernLB entsprechend mehr Linien (Refinanzierungen, die sie in der Hypo stecken hatte; Anm.) in Partizipationskapital wandeln. Dies ist eine Bedingung für das Closing", heißt es in dem Papier.
Gewährleistungsklausel verschwand
Zudem sollten die Bayern für zusätzliche Verluste der Hypo in Mazedonien, Bulgarien, Montenegro, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und der Ukraine geradestehen – auch das fand keinen Eingang in den Kaufvertrag. Ebenso geschah es mit der "vollumfänglichen Due Diligence", mit der sich die Republik gemäß Finanzprokuratur einen genauen Einblick verschaffen hätte sollen.
Für die Gewährleistung hatte sich Peschorn zuvor, um 22.50 Uhr noch Rat von Berater Gottwald Kranebitter (KPMG; wurde dann Hypochef) geholt: mit der knappen Mail "Bitte rasch eine übliche Gewährleistungsklausel!!!" Kranebitter hatte selbige um 0.03 Uhr geliefert; Due-Diligence-Bedingung inklusive.
Vertragsgerippe
Im Kaufvertrag blieb nur das Gerippe: Die Bayern verpflichteten sich bloß, die Hypo-Aktien unbelastet zu übertragen. "Jegliche darüber hinausgehende Gewährleistung, Garantien und Haftungen ... sind mit dem Forderungsverzicht zur Gänze abgegolten ...", wurde da fixiert. Zur Erinnerung: Die Bayern verzichteten auf 825 Mio. Euro und ließen 3,25 Mrd. an Liquidität in der Hypo. Neos-Chef Rainer Hable dazu: "Hätte Pröll nicht auf die übliche Gewährleistungsklausel verzichtet, bräuchte es diesen U-Ausschuss nicht."
Laut STANDARD-Informationen soll sich die Republik die Gewährleistung um 300 Mio. abkaufen haben lassen. Exfinanzminister Pröll sprach bei seiner Aussage im U-Ausschuss nur vage von einem höheren Beitrag, den die Bayern dafür geleistet hätten. (Renate Graber, 26.1.2016)