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Foto: dpa/Oliver Krato

Das Erscheinen im Bad in Unterwäsche oder Straßenkleidung ist unhygienisch, halsverrenkendes Spechteln in Damenkabinen strafbar. Das müssen sich weder die Besucherinnen noch die Leitung eines öffentlichen Bades gefallen lassen. Aber das Verallgemeinern ist ebenfalls inakzeptabel.

Ganz Restösterreich ein Begleitdienst

Wenn nun alle Grazer aus öffentlichen Bädern ausgeschlossen würden, weil mehrere Grazer in Unterflak gespechtelt haben sollen und zu laut waren, würde zu Recht ein Aufschrei ertönen. Weil das einige Asylwerber gemacht haben sollen, wurde das Badeverbot aber gleich auf alle mit "entsprechenden Migrationshintergründen" ausgedehnt. "Ohne entsprechende Begleitung" dürfe keiner mehr das Stadtbad in Mödling betreten. Mit solcher Formulierung wurde beiläufig ganz Restösterreich zu Begleitdiensten verdonnert.

Gemeint sind Asylwerber. Das macht die Situation jedoch nicht besser. Wozu differenzieren? Einfach alle raus.

Serie unfreiwilliger Ankündigungen

Der Zettel ist nun entfernt. Das ethisch betrachtet ziemlich unhygienische Vorkommnis reiht sich dennoch in eine unerfreuliche Serie eigenwilliger Ankündigungen: vom Arzt, der keine Asylwerber behandeln wollte, bis zum Anwalt, der sie nicht vertritt. Solches Vorgehen zeugt davon, dass die handelnden Personen die Mechanismen der Demokratie nicht verstanden haben. Ein gutes Vorbild sind sie jedenfalls nicht: weder für Eingesessene noch für Zugewanderte. (Julya Rabinowich, 24.1.2016)