Grafenwörth/St. Pölten – Wegen fragwürdiger Nebenwohnsitze in Grafenwörth bei der Niederösterreichischen Gemeinderatswahl 2015 hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Ermittlungen eingeleitet. Es bestehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, bestätigte Sprecher Karl Wurzer einen Vorabbericht der Zeitschrift "News" (Samstag). Ermittelt werde "in alle Richtungen", auch gegen Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP) als Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde.

Die Staatsanwaltschaft hat das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) mit den Ermittlungen beauftragt. Demnach sollen Wähler zugelassen worden sein, die keinen entsprechenden Wohnsitz in Grafenwörth (Bezirk Tulln) hatten. Zwei SPÖ-Gemeinderäte hatten dazu im Vorjahr eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Kein ordentlicher Wohnsitz

Bei den niederösterreichischen Gemeinderatswahlen kann auch ein Nebenwohnsitz ausreichen, um wählen gehen zu dürfen. Eine Person kann also in mehreren Gemeinden für dieselbe Partei stimmen. Vor der Wahl gab es laut "News" nicht nur in Grafenwörth Auffälligkeiten bezüglich der Nebenwohnsitze.

Hier habe es jedoch die Gemeindewahlbehörde trotz entsprechender Anträge der Opposition zunächst abgelehnt, die umstrittenen Zweitwohnsitzer aus dem Wählerverzeichnis zu streichen, hieß es in dem Bericht. Erst nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wurden laut "News" gut ein Dutzend Personen von der Wählerliste gestrichen, da kein ordentlicher Wohnsitz in Grafenwörth vorlag.

Riedl, der auch Präsident des Gemeindebundes Niederösterreich der ÖVP ist, wollte gegenüber "News" zum laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Er hat dem Bericht zufolge die Vorwürfe immer bestritten. (APA, 22.1.2016)