Korneuburg – Wenn ein Polizist im Privatleben Alkohol trinkt, ist das natürlich kein Fall für das Gericht. Selbst wenn zu viel getankt wird. Aber da Christoph S. im Rausch einen Musikautomaten in einem Wirtshaus zerstört haben soll, muss sich in Korneuburg ein Schöffensenat unter Vorsitz von Helmut Neumar mit dem 37-Jährigen befassen. Vor allem, da er in Absprache mit den Wirtsleuten eine Anzeige fingiert haben soll, um die Versicherung zu betrügen.

Die von Doris Schöfmann vertretene Anklage lautet daher auf Amtsmissbrauch, Betrug und falsche Zeugenaussage. Um das Gericht davon zu überzeugen, kann die Staatsanwältin aber nur auf Indizien und Zeugenaussagen bauen – das Trio auf der Anklagebank leugnet nämlich und sieht sich als Opfer einer dörflichen Intrige, da sie alle nicht aus dem Ort kommen.

"Starke irische Minderheit"

Es geht um den 20. März 2015, als beim Kirchenwirt in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Gänserndorf der St. Patrick's Day gefeiert wird. Was Werner Tomanek, den Verteidiger des Polizisten, im Eröffnungsplädoyer dort eine "starke irische Minderheit" vermuten lässt.

Dass S. damals ziemlich bedient gewesen ist, gibt er unumwunden zu. "Wie sehr?", will der Vorsitzende wissen. "Auf einer vierteiligen Skala – leicht, mittel, schwer, vollfett?" Der Angeklagte überlegt kurz. "Schwer."

Was wohl seine Erinnerungslücken erklärt. "Angeblich bin ich um 0.30 Uhr hinausbegleitet worden", sagt er. "Sie wurden hinausgeschmissen?", fragt Neumar. "Nein, hinausbegleitet", lautet die Antwort des Stammgasts beim Kirchenwirt.

Durch Alkohol und Medikamente beeinträchtigt

Der aber betont, dass er damals wegen der Medikamente gegen seine Krankheit, die ihn nur innendienstfähig macht, schlecht eingestellt gewesen sei und ihn der Alkohol daher stärker beeinträchtigte. Denn als er am nächsten Tag um 6.45 Uhr zum Dienst in die Polizeiinspektion gefahren sei, habe er unter 0,5 Promille gehabt, ist er überzeugt.

Er ist sich auch sehr sicher, den in einem Nebenraum an der Wand montierten Musikautomaten nicht aus der Verankerung gerissen zu haben. Und nein, nicht einmal unabsichtlich habe er das Gerät demoliert.

Und daher habe er auch keinen Grund gehabt, am nächsten Tag um eine Einbruchsanzeige zu kämpfen, damit er das kaputte Gerät den Einbrechern in die Schuhe schieben kann. Im Gegenteil, er sei am nächsten Morgen von der Polizeiinspektion nochmals zum Wirtshaus gefahren, um sich zu entschuldigen – Stänkereien gab es nämlich auch.

Nächtlicher Einbruch

Dort angekommen erklärte ihm die Wirtin, sie vermute einen nächtlichen Einbruch. Er inspizierte das Schloss und sah tatsächlich Manipulationen. Also kehrte er mit einem Kollegen zurück, um die Anzeige aufzunehmen. Dass er eigentlich nur Innendienst machen durfte und dazu keine Befugnis hatte, gibt er zu. Aber er wollte dem Kollegen die Arbeit abnehmen.

Anklägerin Schöfman vermutet einen ganz anderen Ablauf: S. sei am nächsten Tag gekommen, um über den Musikautomaten zu sprechen. Dabei sei der Plan entwickelt worden, den Schaden bei der Versicherung als Einbruchsresultat zu melden. Daher habe er die Amtshandlung auch "an sich gerissen".

Das mittlerweile in einen Rosenkrieg verwickelte Wirtsehepaar bestreitet die Anklage ebenfalls. Sie wollen nicht mitbekommen haben, dass der Automat durch S. beschädigt worden ist, und erst recht nichts mit einem Versicherungsbetrug zu tun haben.

Motiv bleibt fraglich

Wobei ihre Verteidiger zu Recht darauf hinweisen, dass sie dafür kein Motiv hätten. Denn der Schaden wäre ohnehin von der Versicherung gedeckt gewesen, die sich dann am Verursacher schadlos halten könnte, falls der bekannt ist. Tomanek wiederum betont, dass sein Mandant ebenso versichert gewesen ist.

Den Aussagen des Trios stehen allerdings mehrere von Zeugen gegenüber. Die ebenso allerdings wieder nur Indizien sind. Denn die Beschädigung selbst hat niemand wahrgenommen. Im Gegenteil, es gibt teils widersprüchliche Angaben, ab wann das Gerät nicht mehr an der Wand hing.

Und der Verdacht des Versicherungsbetrugs basiert auf der Aussage eines einzigen Zeugen – der bei seinem Auftritt nicht den besten Eindruck macht. Er belastet den Wirt. "Ich war am Sonntag dort. Da hat er mir erzählt, dass der S. den Automaten von der Wand gerissen hat. Aber das eh mit der Versicherung hidraht hot."

Rescher Senatsvorsitzender

Der Vorsitzende, der zuvor die Angeklagten durchaus resch angegangen ist, nimmt nun auch den Zeugen in die Mangel. "Sind Sie oft in dem Wirtshaus?", will er wissen. "Na ja, zwei-, dreimal in der Woche. Bei Begräbnissen, nach Feuerwehrübungen oder dem Hundeklub."

"Und sind Sie besonders gut mit dem Wirt?" Ist der Zeuge eigentlich nicht. "Und dann soll er Ihnen von sich aus einen Versicherungsbetrug beichten? Da liefert er sich ja quasi aus", wundert sich Neumar. Der Zeuge bleibt dabei.

Wie man überhaupt auf das Thema zu sprechen gekommen sei? "Na ja, i hob gheart, dos was vorgfoin is." Jeder habe gewusst, dass der Automat um 21 Uhr unten gelandet sei, er habe das von Kunden. "Können Sie mir da ein paar Namen sagen?" – "Gsehn in dem Sinn hot es kana, oba jeder hot's gsogt", lautet die Antwort.

Gröbere Widersprüche

In gröbere Widersprüche verwickelt er sich auch bei den Zeitangaben. Vor Gericht sagt er, der Wirt habe es ihm zwei Tage später erzählt. Bei der Polizei hat er noch von drei Wochen gesprochen. Eine auffällige Diskrepanz gibt es auch bei der Frage, wann der Zeuge die Sache im Hundeklub einem Kollegen von S. erzählt hat, der das dem Vorgesetzten gemeldet hat.

"So ocht Tog späda", erinnert sich der Zeuge. Bei der Polizei sagte er noch, es sei fünf Wochen später gewesen. Und das, obwohl in seinem Einvernahmeprotokoll steht, es habe ihm keine Ruhe gelassen. "Des hot da Polizist so gschriebn."

Noch seltsamer wird es, als ihm Verteidiger Tomanek vorhält, dass er sich vor elf Tagen bei S. entschuldigt habe. Das streitet der Zeuge zunächst ab. Um schließlich doch zugeben zu müssen, dass er dem Angeklagten am Rande einer Feier gesagt habe, es tue ihm leid, wie sich die ganze Sache entwickelt hat.

Kollegialität unter Polizisten

Der Kollege des angeklagten Polizisten, der bei der Einbruchsamtshandlung dabei war und den Fall später ins Rollen gebracht hat, kann eigentlich wenig beitragen. Er bestätigt nur, dass es nicht unüblich sei, wenn sich die Leute gegenseitig die Arbeit abnehmen würden. Dass S. sich aufgedrängt habe, habe er damals nicht so empfunden.

Tomanek kann für die Begehrlichkeit seines Mandanten übrigens auch eine Erklärung liefern: "Er konnte nur Innendienst machen, das ist recht langweilig. Dort herrscht ja jetzt keine komprimierte Ereignisdichte", meint der in Wien sozialisierte Jurist.

Eine interessante Aussage liefert auch noch der Unternehmer, der dem Kirchenwirt den Automaten verleast hat. Erstens müsse erhebliche Gewalt angewandt werden, um so ein Gerät von der Wand zu reißen. Gleichzeitig weiß er nicht, wer bei einer Beschädigung durch einen unbekannten Täter zahlen müsse, da er noch nie so einen Fall hatte.

Zur Ladung weiterer Zeugen vertagt Neumar schließlich auf den 1. März. (Michael Möseneder, 20.1.2016)