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Die Lust aufs Rauchen soll Nikotinliebhabern beim Anblick der Warnhinweise – wie sie in Frankreich schon gelten – vergehen.

Foto: Epa/HIldenbrand

Wien – Schwarzer Rauch in der Tabakwirtschaft: Der von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser in Begutachtung geschickte Entwurf zum Tabakgesetz stößt auf geballte Kritik. Die Zigarettenhersteller finden die Verpflichtung für bildliche Warnhinweise überschießend, die Vertreiber von E-Zigaretten rebellieren gegen das geplante Verbot des Internethandels, und die E-Raucher bangen um ihre Versorgung. Mehrere Privatpersonen haben via Stellungnahmen ihrem Unmut über die Einschränkungen beim Vertrieb der Dampfmaschinen Ausdruck verliehen.

Die Händler selbst sehen im Entwurf "einen Versuch, uns vom Markt zu verbannen", wie Franz Seba im Gespräch mit dem STANDARD erklärt. Er ist Geschäftsführer von Nikoblue.com, nach eigenen Angaben Marktführer bei E-Zigaretten. Die EU habe den Mitgliedsstaaten in der Tabakrichtlinie freigestellt, den Internethandel einzuschränken.

Sieg der Tabaklobby?

Andere Staaten wie Deutschland oder Großbritannien hätten auf Verbote verzichtet, beklagt Seba. Mit ihren wenigen Filialen seien die Anbieter nicht in der Lage, das Land flächendeckend zu versorgen. Offenbar soll der Vertrieb auf andere Kanäle verlegt werden. Tabak- und Pharmaindustrie hätten sich zulasten der E-Dampfer durchgesetzt, meint der Nikoblue-Chef.

Dabei wurde ein Versuch zur Reglementierung der Anbieter erst im Vorjahr vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Der Gesetzgeber hatte den Vertrieb von E-Zigaretten (samt dazugehörigen Flüssigkeiten) dem Tabakmonopol unterworfen und den Vertrieb damit den Trafiken vorbehalten. Das Höchstgericht zerfetzte das Ansinnen, mit dem Verkauf via Trafiken den Jugend- und Gesundheitsschutz fördern zu wollen.

Härteste Variante gewählt

Doch auch die Zigarettenindustrie wehrt sich gegen die Novelle, die am 20. Mai in Kraft treten soll. Die verpflichtenden bildlichen Warnhinweise – etwa krebsgeschädigter Organe –, die 65 Prozent der Packungsfläche ausmachen müssen, standen schon bei der Entstehung der EU-Richtlinie im Zentrum der Kritik. Nun habe Oberhauser in jenen Bereichen, in denen Mitgliedsstaaten eine Wahlmöglichkeit haben, die für die Hersteller nachteiligste Variante gewählt, meint beispielsweise Austria-Tabak-Rechtsnachfolgerin Japan Tabacco International (JTI). Das gilt beispielsweise für die Größe des Warnhinweises und der Informationsbotschaft auf den Packungen.

Die Einschränkung der Werbung gehe so weit, dass der Name JTI – Unterstützer von Museen, Alpenverein oder Volkshilfe – nicht einmal mehr im Zusammenhang mit Sponsoring auftauchen dürfe, womit weitere Zuwendungen nicht mehr möglich seien.

Weitere Punkte: Neben Snus wird auch Kautabak verboten; per Verordnung können Tabakprodukte mit Zusatzstoffen wie Menthol untersagt werden. (as, 19.1.2016)