Foto: booking.com

Die heimischen Hoteliers wollen bei der Vermarktung ihrer Zimmer via Online-Buchungsplattformen die Preishoheit zurück. "Aktuell überlegen wir gemeinsam mit dem Fachverband der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, gegen Booking.com eine Klage bei den Kartellbehörden einzureichen", sagte der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer, beim Kongress in Zell am See.

Konkret soll dabei gegen die sogenannte "Bestpreisklausel" geklagt werden, wonach das europäische Internet-Buchungsportal Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten darf. "Es soll in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergibt", so Gratzer heute, Montag. Die Hoteliers wollen ihre Zimmerpreise aktiv steuern und optimieren können. Derzeit dürfen sie die Preise von Booking.com auf der hoteleigenen Homepage nicht unterbieten.

Verboten

"In Deutschland hat das Bundeskartellgericht die Bestpreisklausel vor Weihnachten verboten, in Frankreich gibt es ein Gesetz, das diese Preisparität untersagt", berichtete Gratzer und forderte gleiche Bedingungen für die heimischen Hoteliers. Deutsche und französische Hotels müssen der Reiseplattform nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren. In Deutschland muss Booking.com die beanstandeten Klauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preferred-Partner-Vereinbarungen bis Ende Jänner entfernen. Die ÖHV habe bereits 2012 bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die Bestpreisklausel eingelegt.

"Wir wollen gleiche Bedingungen, damit wir die gleiche Flexibilität haben, kurzfristig Preisaktionen zu machen", sagte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Petra Nocker-Schwarzenbacher, am Rande des Hotelierkongresses zur APA. Es gehe aber auch nicht ohne Buchungsplattformen. "Eigentlich haben wir auch eine Riesenchance dadurch – wir waren noch nie so breit aufgestellt, aber es kostet", räumte die Branchensprecherin ein. Der Markt ändere sich einfach extrem stark.

"Es dauere zwei Jahre, bis man beim Kartellgericht etwas durchfechte"

Ob es nun zu einer Kartellklage kommt, soll sich laut ÖHV noch im ersten Quartal entscheiden. "Wir sind gerade in Abstimmung mit Rechtsanwälten und noch am Ausloten der Positionen", so Gratzer. Es dauere zwei Jahre, bis man beim Kartellgericht etwas durchfechte. (APA, 18.1. 2016)