Eduard Paul Tratz, dem ehemaligen Leiter des Hauses der Natur, wurde der Ehrendoktor 2014 aberkannt: der Auslöser für die Novelle.

Foto: Archiv Haus der Natur

Die Uni Salzburg sorgt mit ihren Aberkennungen von Ehrendoktortitel, wie zuletzt der des Sozialwissenschafters Konrad Lorenz, für Aufregung. Nun zieht auch das Land Salzburg nach und ermöglicht nun auch rechtlich, Ehrungen posthum abzuerkennen. Der Salzburger Landtagsausschuss hat am Mittwoch der Reformierung des Ehrenzeichengesetzes zugestimmt.

Künftig sollen Ehrungen aberkannt werden können, wenn die geehrten Personen entweder nachträglich ein Verhalten setzten, das der Verleihung entgegenstünde, oder später Tatsachen bekannt würden, die dieser entgegengestanden wären. Auch nach dem Ableben kann die Landesregierung eine Aberkennung beschließen. Lebende Personen müssen verliehene Auszeichnungen wie Ringe, Kreuze, Verdienstzeichen oder Siegel bei einer Widerrufung auch wieder zurückgeben. Erben können dazu nicht verpflichtet werden.

FPS gegen den Antrag der Grünen

Diese Novellierung betrifft nicht nur das Salzburger Ehrenzeichengesetz, auch im Salzburger Stadtrecht und in der Gemeindeordnung wird dieser Passus verankert. Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Denn bisher fehlte die rechtliche Grundlage für die Aberkennungen von Ehrenzeichen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stimmte am Mittwoch mehrheitlich für die Gesetzesänderung. ÖVP, SPÖ und der parteifreie Otto Konrad folgten dem Antrag der Grünen. Einzig die FPS (Liste Karl Schnell) stimmte dagegen. FPS-Landtagsabgeordneter Friedrich Wiedermann erklärte, er sehe die Novellierung als Anlassgesetzgebung. "Das Land hat offensichtlich keine anderen Probleme."

Tratz-Aberkennung als Auslöser

Auslöser für die Gesetzesnovelle war die Aberkennung der Ehrendoktorwürde der Uni Salzburg für den ehemaligen Leiter des Hauses der Natur, Eduard Paul Tratz, im Oktober 2014. Der 1977 verstorbene Tratz habe sich als SS-Hauptsturmführer aktiv an Kulturraubaktionen beteiligt. Dabei seien unter anderem Exponate für das Salzburger Haus der Natur requiriert worden. Die Stadt Salzburg zog im Dezember 2014 nach und hat in einem symbolischen Akt Tratz posthum die Ehrenbürgerschaft aberkannt.

Seither fordert der Salzburger KZ-Verband das Land dazu auf, Tratz auch den im Jahr 1958 verliehenen Ehrenring des Landes abzuerkennen und die dafür notwendige rechtliche Basis zu schaffen. Der KZ-Verband begrüßt nun die Gesetzesänderung.

Als nächster Schritt müsse eine Diskussion über die Straßenbenennung in Salzburg stattfinden. Zahlreiche Straßen seien noch immer nach prominenten Nationalsozialisten benannt. Eine dauerhafte Ehrenbezeichnung für NS-Vertreter sei angesichts der Dimension der begangenen Verbrechen unerträglich, heißt es seitens des KZ-Verbands. Zudem regt der KZ-Verband an, die Rolle couragierter Widerstandskämpfer im Stadtbild stärker zu betonen.

Hitler und Göring geehrt

Auch in den Ehrenbürgerlisten von Salzburger Landgemeinden finden sich noch namhafte Nationalsozialisten. In Mauterndorf war die Ehrenbürgerschaft von Hermann Göring schon mehrmals Anstoß für Diskussionen. Und die Gemeinde Tweng dürfte laut Kritikern noch immer Adolf Hitler in der historischen Ehrenbürgerliste führen.

Nach der bisherigen Rechtsansicht war eine formale Aberkennung der Ehrenbürgerschaft in den Gemeinden entbehrlich, denn laut Gemeindeordnung erlosch diese nach dem Tod. Denn Ehrungen seien höchstpersönliche Rechte, die an den ausgezeichneten Personen haften und mit dem Tod verlorengehen. Mit der Novellierung steht nun auch formalrechtlich die Möglichkeit offen. Die Gemeindevertretung kann Personen Ehrungen aberkennen.

In Oberösterreich hat der Landtag bereits im Sommer 2012 die rechtlichen Hürden für posthume Aberkennungen von Ehrungen mit einer Änderung des Auszeichnungsgesetzes bereinigt. Anlassfall war die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers in Braunau. (Stefanie Ruep, 13.01.2015)