Köln – Nach den massenhaften Übergriffen von Köln will die deutsche Regierung einem Zeitungsbericht zufolge das Sexualstrafrecht verschärfen. "Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen", sagte Justizminister Heiko Maas der Zeitung "Bild am Sonntag".

Lücken im Sexualstrafrecht müssten jetzt geschlossen werden: "Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht." Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich seit kurzem in der Länderabstimmung und könnte noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden, wie die "BamS" schreibt. Künftig sollen demnach auch Fälle als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter zwar nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, aber das Opfer mit anderen Drohungen massiv unter Druck setzt oder in denen das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss.

Strafe auch bei "Überraschungsmoment"

Auch Fälle, in denen sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa, indem er das Opfer unvermittelt im öffentlichen Raum attackiert, würden den Straftatbestand erfüllen, heißt es in dem Bericht weiter. Bisher wird im Strafrecht eine sexuelle Attacke nur dann als Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde oder sich in einer "schutzlosen" Lage befand.

Maas hatte bereits im vergangenen Jahr ein Gesetz vorgelegt, mit dem Lücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden sollen. Dabei geht es etwa um Fälle, in denen der Täter zwar Gewalt anwendet oder androht, aber kein enger ursächlicher Zusammenhang zu den ausgeübten sexuellen Handlungen besteht. Die Grünen hatten die Vorlage des Ministers aber als ungenügend kritisiert. Sie forderten ebenso wie die Linke am Freitag eine Verschärfung des Vergewaltigungs-Strafrechts.

CDU will schärferes Asylrecht

Der CDU-Parteivorstand beschloss zudem bei seiner Klausur in Mainz am Samstagmorgen eine "Mainzer Erklärung". An einigen Stellen wurde das Papier gegenüber dem Entwurf verschärft. Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber sollten bereits dann von einer Aufenthaltsberechtigung ausgeschlossen werden, wenn sie "rechtskräftig wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe auch unter Bewährung verurteilt wurden, um so insbesondere auch Serienstraftäter erfassen zu können".

Polizeipräsident Albers muss gehen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat indes mit dem Rauswurf von Polizeipräsident Wolfgang Albers die Notbremse gezogen. NRW-Innenminister Ralf Jäger versetzte den massiv in die Kritik geratenen Kölner Polizeichef am Freitag in den einstweiligen Ruhestand. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel mahnte eine Klärung der Vorfälle an. (APA, 9.1.20169