Maximal 48 statt bis zu 93 Wochenstunden: Griechische Ärzte sollen nicht weniger lange arbeiten müssen.

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Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat angestellten griechischen Ärzten zu mehr Schlaf verholfen und Patienten damit vermutlich zu größerer Behandlungssicherheit: Wochenarbeitszeiten für die Ärzte von durchschnittlich 60 bis 93 Stunden sind unzulässig und müssen auf maximal 48 Stunden begrenzt werden, entschied der Gerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Die Luxemburger Richter entsprachen damit einer Klage der EU-Kommission, bei der sich griechische Ärzteverbände beschwert hatten. Nach dortigem Recht waren etwa Ärzte in Krankenhäusern gezwungen, bis zu 93 Stunden pro Woche zu arbeiten. Zudem mussten sie bis zu 32 Stunden am Stück arbeiten, ohne dass ihnen tägliche oder wöchentliche Mindestruhezeiten gewährt wurden.

Der EuGH verwies die griechische Regierung nun auf europäisches Recht, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht über 48 Stunden hinausgehen darf. Zudem steht jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu und pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. (APA, 23.12.2015)