Wien – Die Anerkennung der Ausbildung von Flüchtlingen soll beschleunigt werden. Dieses Ziel will man mit einem "Anerkennungsgesetz", das vom Integrationsministerium nun in Begutachtung geschickt wurde, erreichen. Seitens des Integrationsfonds wird eine zentrale Stelle eingerichtet, über die die eingebrachten Anträge an die jeweils zuständigen Behörden übermittelt werden. Diese sollen innerhalb von drei Monaten entscheiden.

Sind Asylberechtige und subsidiär Schutzberechtigte nicht in der Lage, die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen vorzulegen, sind ihre Bildungsabschlüsse beziehungsweise beruflichen Qualifikationen durch die zuständigen Behörden "in geeigneter Weise" zu ermitteln. Geeignet erscheinende Verfahren können etwa praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen sein.

Bedenken wegen Mehraufwands

Ganz fix ist die Umsetzung dieser Regeln freilich noch nicht. Denn, wie Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) im Ö1-"Morgenjournal" berichtete, gibt es im Bildungs- und Gesundheitsressort noch Bedenken wegen des Mehraufwands, die im Zuge der Begutachtung geklärt werden sollen.

Allzu viele Fälle dürften von der beschleunigten Anerkennung ohnehin nicht betroffen sein. Denn laut bisherigen Erfahrungen des AMS hätten 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge keinen oder nur Pflichtschulabschluss, berichtet das Integrationsministerium.

Kritik der Grünen

Die Integrationssprecherin der Grünen, Alev Korun, nennt es überraschend und nicht nachvollziehbar, dass sämtliche reglementierte Berufe beim Gesetzesentwurf außen vor gelassen worden seien. Vereinfachung werde suggeriert, aber in der Praxis bleibt alles beim Alten.

Ganz anders sieht die Einschätzung der Industriellenvereinigung aus. Durch das One-Stop-Shop-Prinzip könnten Doppelgleisigkeiten vermieden werden, lobte Generalsekretär Christoph Neumayer. Mit der Schaffung eines Anerkennungsportals werde es künftig möglich sein, Anträge und Dokumente elektronisch einzubringen und eine rasche Bearbeitung innerhalb weniger Monate zu ermöglichen. (APA, 23.12.2015)