Wien – Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat wie angekündigt zwölf österreichischen Kreditinstituten mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 zusätzliche Eigenkapital-Puffer vorgeschrieben. Diese "Kapitalpuffer-Verordnung" ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute (Dienstag) in Kraft getreten.

Dabei wird jedem der Kreditinstitute individuell der Aufbau eines zusätzlichen "Systemrisiko-Puffers" vorgeschrieben, der letztlich bis zu 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva beträgt und zusätzlich zum harten Kernkapitalerfordernis zu halten ist. Ziel sei es, die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute gegenüber ihren spezifischen systemischen Risiken zu erhöhen.

Empfehlung umgesetzt

Die FMA setzt mit der Verordnung eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um. Der Systemrisikopuffer ist ein Risikopolster, der langfristige Risiken abfedern soll, die sich aus der starken Verflechtung der Banken untereinander oder aufgrund gleichartiger Risikopositionen – also dem systemischen Klumpenrisiko – ergeben.

Die Kapitalpuffer-Verordnung regelt neben dem Systemrisikopuffer auch den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP), der dem Entstehen von riskanten Kreditblasen entgegenwirkt. Da jedoch in Österreich derzeit kein übermäßiges Kreditwachstum zu beobachten ist, wird der AZKP zunächst mit 0% festgesetzt. Das FMSG wird diesen Wert zukünftig quartalsweise evaluieren. (APA, 22.12.2015)