Mogelpackungen oder fragwürdige Zusammensetzungen: Der VKI prüfte Lebensmittel, die nicht halten, was sie versprechen.

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Seit 2012 können Konsumenten dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Produkte zur weiteren Überprüfung melden. Dieser geht allen Meldungen nach und veröffentlicht zweimal wöchentlich eine Produktbesprechung samt Stellungnahme des Unternehmens. In diesem Jahr nahm der VKI mehr als 100 Lebensmittel unter die Lupe. Jene, die den Konsumentenschützern besonders unangenehm aufgefallen sind, werden nun in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Konsument" präsentiert.

Fragwürdige Zusammensetzung

Auf der negativen Hitliste ganz oben steht die "Iglo Dampf-Frisch Gemüsemischung". Besonders auf den Magen schlägt hier die Zutatenliste: Neben dem dampfgegarten Gemüse wurden auch Margarine, Essig und Zucker zugesetzt. Das heißt konkret: elf Gramm Fett und 5,6 Gramm Zucker pro Portion (225 Gramm).

Verwirrung stiftete auch das "Zurück zum Ursprung Tauernquelle Bio-Mineralwasser", denn Wasser ist in der EU-Bioverordnung nicht enthalten. Als echtes Naturprodukt lässt es sich nämlich in der Zusammensetzung nicht beeinflussen. Statt "bio" fanden die Konsumentenschützer aber anderes: Je nach Zeitpunkt der Messung zwischen 19 und 54 Mikrogramm Acetaldehyd – ein Abbauprodukt aus den verwendeten PET-Flaschen, das in das Wasser übergeht

Mehr Luft als Lebensmittel

Wenig Freude bereitete den Konsumenten auch der "Spar enjoy Orange-Mango Smoothie". "Dieses Getränk ist nach jenen Zutaten benannt, die es am wenigsten beinhaltet", heißt es vonseiten des VKI. Konkret: Orangensaft ist nur zu 14 Prozent und Mangopüree lediglich zu zwölf Prozent enthalten. Der große Rest besteht aus Pfirsichmark (30 Prozent), weißem Traubensaft (29 Prozent) und Apfelmark (15 Prozent).

Als ausgesprochene "Mogelpackung" bezeichnen die Tester den "Clever Kartoffelteig". Dieser wird in einem Karton verkauft, in dem zwei Beutel mit Teigpulver stecken, die kaum die halbe Höhe der Verpackung ausfüllen. Besonders anschaulich zeige dies eine Aufnahme der Packung vor einem Röntgenschirm. Herstellerseitig wird die übergroße Verpackung als technologisch bedingt argumentiert. Die Konklusio des VKI: "Die Packung enthält mehr Luft als Teigpulver." (red, 22.12.2015)