Wer in die Hofburg einzieht, wird sich Ende April entscheiden. Kandidaten für die Wahl müssen beim Spenden-Annehmen weniger zimperlich sein als Kandidaten bei anderen Wahlgängen.

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Wien – Stopp den ausufernden Wahlkämpfen, ein Ende der großzügigen anonymen Parteispenden – das, so hieß es im Jahr 2012, wäre die Zukunft, wenn erst das von Rot-Schwarz verhandelte Transparenzpaket umgesetzt sei. Das Paket brachte strengere Regeln für Parteispenden und Wahlkampfausgaben. Während sich damals alles auf das Parteiengesetz konzentrierte, blieb für die Regelung der Bundespräsidentenwahl nur wenig Zeit. Die Folge: Kandidaten für die Wahl zum Staatsoberhaupt müssen weit weniger strenge Regeln einhalten als Parteien, die bei Wahlen zum Landtag oder Nationalrat antreten.

Sollte ein Bundespräsidentschaftskandidat gern für sich behalten, wer seinen Wahlkampf finanziert, so darf er das. Und falls jemand auf die Idee kommen sollte, mehr als sieben Millionen Euro in Wahlwerbung zu investieren, würde ihn oder sie ebenfalls niemand daran hindern. Das Gesetz lässt beides zu.

Keine Sanktionen

Zwar gilt auch für die Wahl der Nachfolge Heinz Fischers: Mehr als sieben Millionen Wahlkampfausgaben sollen nicht sein. Das Gesetz knüpft an Verstöße gegen das Verbot aber keine Sanktionen. Während etwa die ÖVP Niederösterreich jüngst 100.000 Euro Strafe zahlen musste, weil der letzte Landtagswahlkampf zu teuer war, muss deren Obmann Erwin Pröll im Fall, dass er sich zu einer Kandidatur für die Präsidentenwahl aufrafft, keine saftigen Bußen befürchten. Das Gesetz verlangt nicht einmal, dass ein Kandidat seine Ausgaben auflistet.

Auch beim Aufstellen der Spendenbox müssen die Kandidaten weniger akribisch sein als wahlwerbende Parteien. Zwar dürfen sie beispielsweise keine anonymen Spenden über mehr als 1.000 Euro annehmen und müssen alle Spenden über 3.500 Euro inklusive Namen und Adresse des Spenders notieren, Spenden über 50.0000 Euro müssen sie auf der Website dokumentieren. Doch gilt das alles nur für Gelder, die nach dem Stichtag Ende Februar einlangen. Wird am 24. April gewählt, müssen nur Spenden im März und April aufgelistet werden. Das Bundespräsidentenwahlgesetz ist hier weniger streng als das Parteiengesetz.

Entscheidung verwässert

Die zweite Rechtsnorm gilt für Kandidaten, die von Parteien aufgestellt werden, indirekt trotzdem – deren Parteien müssen Spenden regulär in ihren Rechenschaftsberichten anführen. Doch auch hier tun sich Lücken auf, die bei der Geburt des Transparenzpakets nicht absehbar waren. Das Verbot, Klubgelder für Wahlwerbung zu verwenden, wurde nämlich durch eine Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats im Oktober verwässert: Der Senat hat eine Sachspende durch den FPÖ-Klub für rechtmäßig erklärt – und dadurch Klubzuwendungen "alle Schleusen geöffnet", wie Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger im Gespräch mit dem STANDARD kritisiert.

In der SPÖ wird noch damit gehadert, ob Sozialminister Rudolf Hundstorfer wirklich der ideale Kandidat ist. Ein Treffen zwischen Hundstorfer und dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl brachte keine Entscheidung in der Diskussion. Häupl hält an Hundstorfer fest, andere in der Partei bringen Alternativkandidaten ins Spiel. So werden neben Altkanzler Franz Vranitzky auch Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, oder der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl genannt. Die SPÖ will offiziell am 15. Jänner entscheiden.

Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll zeigt sich jedenfalls siegessicher, sollte er denn als Präsidentschaftskandidat der ÖVP antreten. Ob er das auch tut, steht nicht fest. Während Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner eine Entscheidung noch in den nächsten Tagen verkünden wollte, hat Pröll weniger Eile und lässt sich eine Entscheidung bis weit in den Jänner hinein offen. Eine rasche Entscheidung noch vor Prölls 69. Geburtstag am 24. Dezember scheint vom Tisch zu sein. (Maria Sterkl, Michael Völker, 22.12.2015)