Steuerreformen kompensieren häufig nur das, was die Bürger zuvor zusätzlich an den Fiskus abliefern mussten. Das Steuersystem berücksichtigt nämlich derzeit nicht die Inflation, folglich steigt das Steueraufkommen stärker als die Bemessungsgrundlage. Ökonomen bezeichnen dieses Phänomen als kalte Progression.

Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, diese schleichende Steuererhöhung (im ersten Jahr nach der Steuerreform macht sie rund 400 Millionen Euro aus) künftig abzuschaffen oder zumindest abzufedern. Im Finanzministerium wurden bereits erste Modelle durchgespielt, im Jänner sollen politische Verhandlungen mit der SPÖ folgen, heißt es im Büro von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP).

Das Thema ist kein unheikles. Zwar haben sich auch die Roten dazu bekannt, der kalten Progression den Kampf anzusagen. Allerdings will man sich dort nicht jeden politischen Handlungsspielraum aus der Hand nehmen lassen. Worum es geht? Eine reine Automatik würde darauf hinauslaufen, dass die Bemessungsgrundlagen für die einzelnen Steuerstufen regelmäßig mit der Inflation angepasst werden.

Kein Automatismus

In der SPÖ ist man aber gegen einen Automatismus – die Debatte ist also vergleichbar mit jener über Anpassungen im Pensionssystem. Die Kanzlerpartei stellt sich den künftigen Umgang mit der kalten Progression ungefähr so vor: Wenn die kumulierte Inflation einen bestimmten Prozentsatz übersteigt (der ÖGB schlug fünf Prozent vor), dann soll die Politik verpflichtend Vorschläge machen müssen, in welcher Form die Steuerzahler entlastet werden.

So könnten beispielsweise kleinere Einkommensbezieher stärker entlastet werden als größere. Zu diskutieren sei in diesem Fall auch, ob auch die Negativsteuer (von ihr profitieren Arbeitnehmer unterhalb der Steuerpflicht) oder allgemeine Freibeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag oder der Kinderfreibetrag angepasst werden sollen.

Was der Debatte noch zusätzliche Brisanz gibt: Mit jedem Euro, den der Finanzminister den Bürgern früher zurückgibt, steigt natürlich der Druck auf Reformen, weil nicht mehr automatisch mit einem kräftigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet werden könnte.

Geplant ist jedenfalls noch ein Beschluss im Jahr 2016, wirksam werden könnte die Neuregelung also frühestens 2017. (go, 21.12.2015)