Am 8. Juli 2004 trat Heinz Fischer erstmals nach seiner Angelobung als achter Bundespräsident der Zweiten Republik hinter der berühmten Tapetentür in der Hofburg hervor. 2016 läuft seine zweite Amtsperiode aus. Foto:

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Wien – Was es heißt, die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze zu überschreiten, haben SPÖ und ÖVP nun auf ihren Konten zu spüren bekommen: Sie haben nämlich ihre Strafen bezahlt. Die SPÖ 15.000 Euro, weil sie 2013 bei der Nationalratswahl um 326.874,22 Euro über den erlaubten sieben Millionen Euro lag, die ÖVP 300.000 Euro, weil sie um 4,3 Millionen Euro überzogen hat. Die VP Niederösterreich ließ sich 2013 den Landtagswahlkampf 8,9 Millionen Euro kosten, 1,9 Millionen Euro zu viel, was eine Geldbuße von 100.000 Euro nach sich zog.

Das Team Stronach, das fast doppelt so viel für den Wahlkampf ausgegeben hat wie erlaubt (6,7 Millionen Euro darüber), bekämpft die 567.000-Euro-Strafe noch.

Die nächste Wahl ist die Präsidentenkür 2016, und da tauchte nun ein Schlupfloch auf, durch das die Kandidaten sanktionslos an Geld kommen könnten, obwohl auch für diese Wahl das Sieben-Millionen-Maximum gilt. Eigentlich, denn Meldepflichten und Sanktionen wurden beim Gesetzesbeschluss offenbar vergessen.

Bis jetzt hat nur die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss ihre Kandidatur bekanntgegeben. Sie möchte, auch aus Eigennutz, wie sie im Wissen um finanzkräftige Parteikonkurrenz offen eingestand, eine Selbstverpflichtung aller Kandidaten, maximal eine Million Euro im Wahlkampf auszugeben. Darüber hinaus will Griss alle Spenden, die sie bekommt, veröffentlichen – was sie aber nicht müsste. Denn Präsidentschaftskandidaten dürfen bis Februar – anders als Parteien – auch verdeckte Spenden annehmen.

Während Parteien alle innerhalb eines Jahres kassierten Spenden über 3500 Euro offenlegen müssen, gilt das für Präsidentschaftskandidaten und ihre Unterstützungskomitees erst für ab dem "Stichtag" der Wahl geflossene Zuwendungen. Dieser Stichtag wird, falls am 24. April gewählt wird, Ende Februar liegen. Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder plädiert daher für eine Verschärfung der Spendenoffenlegung: "Sonst schreibt der Rechnungshof wieder, das Ganze ist zahnlos gewesen."

Mit dem Stichtag beginnt auch der Ticker für die Wahlkampfkostenobergrenze zu laufen – aber die Hofburgaspiranten müssen sich nicht fürchten, wenn sie mehr ausgeben, denn es sind keine Sanktionen vorgesehen. Nicht einmal die Aufzeichnung der Wahlkampfkosten ist verpflichtend. Dem Rechnungshof müssen nur Einnahmen, nicht aber Ausgaben gemeldet werden. Dort sieht man denn auch eine "Lücke".

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ventilierte derweil am Wochenende im Ö1-Morgenjournal die Idee, wonach Altbundespräsidenten auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt weiterarbeiten und das Land – nach Vorbild Deutschlands – zur Entlastung des jeweils aktuellen Amtsinhabers fallweise repräsentieren dürfen sollten. (nim, AP, 20.12.2015)