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Wien/Bregenz – In Vorarlberg erhalten Schüler österreichweit am häufigsten vom Landesschulrat die Erlaubnis zum mehr als einwöchigen Fernbleiben vom Unterricht. 2014/15 wurde dies im Ländle sogar häufiger gestattet als in den wesentlich schülerstärkeren Bundesländern Wien, Ober- und Niederösterreich, zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).

Laut Schulpflichtgesetz kann die jeweilige Schulbehörde die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht in der Dauer von mehr als einer Woche erteilen, wenn ein "begründeter Anlass" vorliegt. Für einzelne Stunden bis zu einem Tag kann der Klassenlehrer bzw. Klassenvorstand einem Schüler aus begründetem Anlass freigeben, bis zu einer Woche die jeweilige Schulleitung.

Mehr als eine Woche schulfrei

2014/15 wurde die "Lizenz zum Daheimbleiben" für mehr als eine Woche laut einer Erhebung des Ministeriums bei den Landesschulräten in Vorarlberg 112 Mal erteilt (64 Mal für sechs bis zehn und 48 Mal für mehr als zehn Tage). In Wien (mit ca. viermal so vielen Schülern) waren es dagegen 106 Mal, in Oberösterreich 96 und in Niederösterreich 62 Mal. In Salzburg wurde Schülern 59 Mal das längere Fernbleiben aus begründetem Anlass gestattet, in Kärnten 41 Mal. Aus den anderen Bundesländern lagen keine Daten vor.

Als Gründe für die Befreiung der Schüler vom Unterricht wurden etwa "familiäre Ereignisse im In- und Ausland, Aufrechterhaltung der elterlichen Obsorgepflicht, Sprachaufenthalte, gesundheitliche Gründe der Kinder bzw. naher Angehöriger sowie Teilnahme an sportlichen bzw. musikalischen Veranstaltungen" angeführt. Erst in der Vorwoche zeigte eine Anfrage, dass im Ländle 50 Kinder allein wegen der Mithilfe auf einer Alpe – bzw. weil ihre Eltern dorthin zogen – befreit wurden.

Das Ministerium wies die Landesschulräte "aus gegebenem Anlass auf die Vorgangsweise der restriktiven Einzelfallprüfung hin". (APA, 18.12.2015)