Alfons Mensdorff-Pouilly ist vom Erstgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

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Wien – Im Tetron-Prozess hat Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly gegen das Urteil vom Montag dieser Woche Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Richter Michael Tolstiuk hatte ihn zu Wochenbeginn zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, der Erstangeklagte, Ex-Telekom-Austria-Manager Rudolf Fischer, bekam ein Jahr Haft, ebenfalls unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beide Angeklagte erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, diese ist noch nicht abgelaufen. Von Fischer lag bis Donnerstagnachmittag nach Auskunft des Straflandesgerichts Wien noch keine Reaktion vor.

Angeklagt war eine 1,1 Millionen Euro schwere Überweisung der Telekom Austria an Mensdorff, der dafür Beraterleistung bei der Vergabe des Blaulichtfunksystems Tetron für die Telekom erbracht haben will. Des weiteren soll er für die Osteuropaexpansion der Telekom beratend tätig gewesen sein. Laut Gericht entsprachen die belegbaren Leistungen aber keinesfalls der Summe von 1,1 Millionen Euro. Nicht klären konnte das Gericht, wo das Geld verblieben – also ob sie Mensdorff weiterhin hat oder ob er einen Teil an etwaige weitere Beteiligte weitergereicht hat.

Vergabe durch Strasser

Die Vergabe von Tetron erfolgte durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP). Das Funksystem ist bis heute nicht flächendeckend eingeführt, was weitere Millionenkosten zur Folge hatte. Wobei das Projekt schon sehr holprig startete. Der ursprüngliche Zuschlag an ein anderes Konsortium wurde von Strasser zurückgezogen – angeblich, weil die Auftragnehmer die Vorgaben nicht erfüllen konnten. Gleichzeitig wurde dem ausgeschiedenen Konsortium aber ein Schadenersatz von rund 30 Millionen Euro gezahlt. Den endgültigen Zuschlag erhielt dann ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom Austria. (APA, 17.12.2015)