Bern – Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Ringier, in dem diese ihren Werbeverkauf bündeln wollen, ohne Auflagen genehmigt. Swisscom, SRG und Ringier sind mit dem Entscheid zufrieden. Die Verleger sind enttäuscht.

Der Entscheid der Weko bietet medienpolitischen Zündstoff. Dies vor allem weil verschiedene Verleger und der Verlegerverband bereits im Vorfeld des Weko-Entscheids klar gemacht haben, dass sie diese Werbeallianz eines privaten Medienhauses mit den staatsnahen Unternehmen Swisscom und SRG bekämpfen werden. Sie argumentierten dabei vor allem damit, dass diese Werbeallianz zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung führen werde.

Tatsächlich erwartet die Weko, dass das Gemeinschaftsunternehmen zu einem der stärksten Werbevermarkter in der Schweiz aufsteigt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dennoch geht die Weko von einem weiterhin funktionierenden Werbemarkt aus, weil es auch noch andere starke Wettbewerber gebe, wie Weko-Direktor Rafael Corazza auf Anfrage sagt. Dabei habe für die Entscheidung keine Rolle gespielt, dass mit Swisscom und SRG zwei staatsnahe Unternehmen beteiligt sind. "Wir behandeln diese gleich wie private Firmen." Die entscheidende Frage bei der Beurteilung des Zusammenschlusses sei für die Behörde gewesen, ob damit eine marktbeherrschende Stellung entstehe, die den Wettbewerb beseitige.

Die Frage der Wettbewerbsverzerrung dagegen habe sich nicht gestellt. Denn wenn es eine Verzerrung des Wettbewerbs gebe, dann bestehe sie durch die Werbeaktivitäten der gebührenfinanzierten SRG politisch gewollt bereits heute.

Für Ringier hat die gemeinsame Vermarktungsorganisation eine erste wichtige Hürde genommen. "Wir wollen hier nun aber doch auch noch die Einschätzung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) abwarten", sagte Ringier-Sprecher Edi Estermann auf Anfrage.

Das Bakom hat im September eine Untersuchung darüber eingeleitet, ob die Beteiligung der SRG an der Werbeallianz den Entfaltungsspielraum privater Verlagshäuser und Medienanbieter übermäßig beschränkt. Falls die Kooperation etwa die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt, könnte das Bundesamt der SRG Auflagen machen.

Enttäuscht dagegen ist der Verband der Schweizer Medien (VSM). Der VSM bedauere den Weko-Entscheid, heißt es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Der Entscheid komme jedoch nicht überraschend, da die Weko die Wettbewerbsverzerrung nicht habe berücksichtigen können. Der VSM fordert darum jetzt ein Eingreifen des Bakom.

Swisscom, SRG und Ringier haben Mitte August mitgeteilt, dass sie ihre Werbevermarktung in einem gemeinsamen Unternehmen zusammenführen wollen. Mit der Zusammenlegung des Werbeverkaufs wollen die drei Unternehmen nach eigenen Angaben internationalen Online-Riesen wie Google oder Facebook auf dem Werbemarkt die Stirn bieten.

Während Swisscom neben technologischem Know-how die Vermarktungsrechte von seinen Online-Plattformen und von Swisscom TV einbringt, treten Ringier und die SRG die Vermarktungsrechte ihrer reichweitenstarken Medienangebote ab. Als Folge des Zusammenschlusses im Werbebereich ist Ringier Ende August aus dem Verband Schweizer Medien ausgetreten. (APA/sda, 16.12.2015)