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Die Antibabypille Yasminelle des Pharmakonzerns Bayer steht unter dem Verdacht, Gefäßverschlüsse bis hin zu lebensbedrohlichen Lungenembolien zu verursachen. In den USA hat Bayer in außergerichtlichen Einigungen bereits rund 1,9 Milliarden Dollar (1,7 Milliarden Euro) an tausende Klägerinnen gezahlt, nun verhandelt auch das Landgericht Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg über einen solchen Fall.

Die Klägerin fordert von Bayer 200.000 Euro, weil sie ihrer Darstellung nach an den Nebenwirkungen der Pille fast gestorben wäre. Wenn sie das Risiko gekannt hätte, hätte sie die Pille nie genommen, sagt die 31-Jährige, die als erste Betroffene in Deutschland Klage eingereicht hatte.

Ob Yasminelle die Ursache für die schweren gesundheitlichen Probleme der Frau war, ist ungewiss. Fest steht nur, dass die sportliche Nichtraucherin und Vegetarierin im Alter von 25 Jahren eine Lungenembolie erlitt und damals, am 11. Juni 2009, nach einem Herzstillstand bereits klinisch tot war.

Gesundheitlich beeinträchtigt

Die Frau leidet seitdem unter anderem an Herz- und Atembeschwerden. Kinder darf sie keine bekommen, weil sie ein Blutverdünnungsmittel mit erheblichen Nebenwirkungen einnehmen muss. Die Klägerin berichtet von etwa 250 weiteren Frauen allein in Deutschland, die ebenfalls Thrombosen erlitten hätten.

In dem Zivilprozess wird mit entscheidend sein, wie die Richter den Warnhinweis auf das erhöhte Thromboserisiko des Wirkstoffes Drospirenon bewerten werden. Der Klägerin zufolge entstand auf dem Packzettel zur Pille der Eindruck, dass nur übergewichtige oder diabeteskranke Frauen betroffen sein könnten. In den neuen Pillenschachteln gibt es mittlerweile einen deutlicheren Warnhinweis, was zugunsten der Klägerin sprechen könnte.

Die Replik des Konzerns

Gleichwohl weist Bayer jegliche Forderungen zurück. Die geltend gemachten Ansprüche seien unbegründet, Bayer werde sich dagegen zur Wehr setzen, teilte der Konzern auf Anfrage mit.

Der Pharmariese zeigt sich überdies zuversichtlich, weil nach seinen Angaben bereits zwei Verfahren in Deutschland zu seinen Gunsten entschieden wurden: In einem Fall hatte das Gericht die erhobene Schadensersatzklage rechtskräftig abgewiesen. In einem anderen Fall wurde ein Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Gericht mangels Erfolgsaussichten der Klage zurückgewiesen.

Auf einen außergerichtlichen Vergleich will sich die 31-Jährige, deren Klage zwar als erste eingereicht wurde, aber jetzt erst zur Verhandlung kommt, offenbar nicht einlassen. Sie will erreichen, dass die Pille vom Markt genommen werden muss, sagt sie.

Der Konzern verkauft die Pille international auch unter den Namen Yasmin und Yaz und machte damit 2014 einen Umsatz von 768 Millionen Euro. Wegen ähnlicher Fälle sind Klagen gegen Bayer in Frankreich, der Schweiz und Kanada anhängig. (APA, 16.12.2015)