Das österreichische System der Unterbringung von Asylwerbern weist Schwächen auf. So sind, trotz Durchgriffsrechts des Bundes, nicht genug Wohnplätze aufzutreiben. Und selbst Flüchtlinge, die das Glück hatten, einen Platz in einem "echten" Länderquartier zu ergattern, sehen sich dort mit widrigen Umständen konfrontiert: mit Schimmel, verdreckten Uraltmöbeln, unzureichender Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und grantelnden bis aggressiven Quartiergebern.

Woher man von diesen Missständen weiß? Von Medienberichten – woher sonst. Es war die Arbeit der Aufdeckerplattform Dossier und anderer, die in einer ganzen Reihe von Fällen den Anstoß für Überprüfungen durch NGOs und Behörden gab. Das führte anschließend zu Verbesserungen etwa in Form von Listen mit Qualitätskriterien, die verbindlich eingehalten werden müssen.

Natürlich ist derlei Kontrolle für die Kontrollierten lästig. Doch das rechtfertigt keine Maßnahme, wie sie das Landesgericht Eisenstadt gesetzt hat. Auch wenn es sich dabei nur um einen Beschluss in einem Einzelfall handelt: Die Qualifizierung journalistischer Recherche als Besitzstörung – und das damit einhergehende Verbot für Asylwerber, Besucher zu empfangen – ist geeignet, negative Vorbildwirkung zu entfachen. Das ist nicht nur eine Einschränkung der Pressefreiheit, sondern verhindert auch die künftige Abschaffung unzumutbarer Zustände. (Irene Brickner, 15.12.2015)