Bild nicht mehr verfügbar.

Ernst Strasser hat vor Gericht verloren.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Salzburg – Ex-Innenminister Ernst Strasser ist am Dienstag mit seiner Berufung gegen das Urteil für den Salzburger Partnervermittler Peter Treichl vor dem Oberlandesgericht Linz gescheitert. Strasser klagte Treichl wegen übler Nachrede, weil dieser ihn auf Facebook als Betrüger bezeichnet hatte. In erster Instanz wurde Treichl freigesprochen, wogegen Strassers Anwalt Michael Wukoschitz Berufung anmeldete. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte den Freispruch aber.

Hintergrund der Privatklage des Ex-Ministers war ein Posting, das Treichl am 14. Jänner auf Facebook veröffentlichte. Darin behauptete Treichl, dass Strassers Lebensgefährtin, ihm Know-how und Kunden gestohlen sowie Geld unterschlagen habe. Abschließend schrieb Treichl: "Strasser und sei Freindin ... Gleich und gleich gesellt sich gern ... hot scho sein Grund warum er sitzen muss ... für mich persönlich sans beide Betrüger."

Freispruch bleibt

Strasser, der derzeit mit einer Fußfessel eine dreijährige Haftstrafe wegen Bestechlichkeit verbüßt, fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und wollte Schadenersatz. Einzelrichter Aleksandar Vincetic sprach Treichl in erster Instanz am 9. Juli frei mit der Begründung, Treichl habe mit dem Posting ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung ausgesprochen. Dieser Rechtsmeinung schloss sich am Dienstag auch das OLG Linz an und leistete der Berufung nicht Folge. (Stefanie Ruep, 15.12.2015)