Strafprozesse, erst recht solche außergewöhnlichen wie jener um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in München, sind für viele Beteiligte eine schwierige Sache. Die Opfer und Hinterbliebenen haben oft andere Erwartungen, als das Gericht zu erfüllen vermag. Dieses soll aufklären und ein Strafmaß festlegen, aber nicht "Rache" für trauernde Hinterbliebene nehmen. Viele von ihnen haben es als Affront empfunden, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zweieinhalb Jahre lang geschwiegen hat. Ihre Aussage am Mittwoch war somit von vorneherein mit vielen Erwartungen verbunden und auch überfrachtet.

Immerhin: Sie hat gesprochen. Das hätte Zschäpe nicht machen müssen, eine Angeklagte muss sich nicht vor Gericht äußern. Zu schweigen ist ihr Recht. Kurz zusammengefasst lautete ihre Erklärung dann so: Ich habe von den schlimmen Straftaten, den zehn Morden also, nichts gewusst, habe nicht mitgemacht, habe sie nicht vorbereitet. Nur minderschwere Taten (Brandstiftung) würden auch auf ihr Konto gehen. Alles andere hätten ihre Freunde getan. Die sind ja – man darf es sagen – "praktischerweise" tot und können nicht mehr widersprechen.

Zschäpe spricht sich also selber frei von den Morden. Das muss man zunächst so zur Kenntnis nehmen. Es könnte stimmen, dass sie nichts gewusst hat. Glaubwürdig ist es allerdings nicht, denn sie schildert sich selbst in ihrer Beziehung zu den beiden verstorbenen jungen Männern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als quasi hörig. Sie hatte nur die beiden und will von deren Morden immer nur im Nachhinein spitzgekriegt haben? Es ist eine Aussage, mehr nicht. Das Gericht wird nun mit der Beweisaufnahme weitermachen, es ist sehr gut möglich, dass es Zschäpe am Ende noch widerlegt. Und es ist ja auch das Gericht, das zum Schluss sein Urteil spricht.

Zschäpe hat sich auch bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt. Auf solche Worte haben diese lange gewartet. Doch erst nach 250 Verhandlungstagen war die Angeklagte dazu bereit – trotz ihres ganzen Wissens um die schrecklichen Taten, die ihre beiden Freunde begangen haben. Nach einer Entschuldigung aus ganzem Herzen klingt das nicht, vielmehr nach einem taktischen Manöver, weil die Angeklagte immer mehr unter Druck geraten war und nun wieder Boden gutmachen will. (Birgit Baumann, 9.12.2015)