Wien – "Ich dachte, das ist das Ende", schluchzt Jana S. vor Richterin Claudia Bandion-Ortner, als sie sich an die Mittagszeit des 17. Mai 2010 erinnert. Damals war die 62-Jährige Krankenschwester in der Justizanstalt Wien-Josefstadt – und wurde Opfer eines Versuchs mit Reizgas. Eines Versuchs, an dem sie bis heute leidet.

Der Prozess gegen drei Angeklagte dreht sich daher um schwere Körperverletzung. Es ging um die Erprobung eines Geräts, das sogenanntes CS-Gas versprüht. Die Justizwache wollte testen, ob man damit auch in Zellen Menschen kampfunfähig machen kann.

Was an sich schon ungewöhnlich ist – denn der im Volksmund auch Tränengas genannte Stoff wird gemeinhin nur im Freien eingesetzt. Hersteller und Vertriebsfirma schafften es dennoch, einen Vorführtermin hinter Gittern zu bekommen.

Beamter als Häftling

"Es wurde noch nie bei einer Übung so sehr auf die Sicherheit Bedacht genommen", sagt Einsatztrainer Alois W. als Zeuge. Der Justizwachebeamte mimte auch das "Opfer", ließ sich in eine Zelle sperren und besprühen. Den Raum konnte er mit üblen Atembeschwerden nur noch auf allen Vieren verlassen.

Mit der Vorbereitung an sich hatte W. nichts zu tun, er erinnert sich allerdings, dass es Besprechungen über die Wirkung des Gases gegeben hat, der Trakt und Zellen im Stock darüber geräumt wurden und ein Entlüfter aufgestellt wurde.

Wie sich allerdings herausstellte, wurden nicht alle betroffenen Personen über den Versuch informiert. Krankenschwester S. war mit der Ärztin im Schwesternzimmer, als sie Schreie auf dem Gang hörte. "Jemand hat gerufen, dass die Frau Doktor schnell kommen soll", sagt sie.

Keine Luft mehr bekommen

Die Ärztin lief, S. packte den Notfallkoffer und rannte hinterher. Mitten in die Reizgasschwaden. "Plötzlich habe ich keine Luft mehr bekommen, konnte nichts mehr sehen und hatte Angst", schildert sie.

Sie ging zwar zunächst weiter arbeiten, dann wurden die Schmerzen aber zu groß. Sie suchte die Anstaltsleiterin auf, die laut Aussage von S. ebenso wenig über den Versuch informiert gewesen ist.

Noch seltsamer: Ihr Anwalt Wolfgang Mekis weist darauf hin, dass S. bei der Direktorin noch ein Einsatzprotokoll gesehen hatte, in dem die Verletzung der Krankenschwester dokumentiert gewesen ist. Im Protokoll, das dem Gerichtsakt beiliegt, findet sich der Passus nicht mehr. Dafür der Hinweis, S. sei bei einem Informationsgespräch dabei gewesen – was durch ein Video des Treffens widerlegt ist.

Fünfjährige Ermittlung

Interessanterweise scheint diese offensichtliche Beweismittelfälschung für niemanden Konsequenzen gehabt zu haben – Ermittlungen gegen Justizwachebeamte wurden eingestellt. Überhaupt ließ man sich mit den Ermittlungen lange Zeit, erst fünfeinhalb Jahre nach dem Vorfall begann der Prozess.

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer bescheinigt der mittlerweile pensionierten Krankenschwester, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen dem Kontakt mit dem Gas und ihren chronischen psychischen Problemen gibt. S. ist seit damals in Therapie, muss Psychopharmaka nehmen, ist völlig am Ende und hat einen Behinderungsgrad von 80 Prozent.

Der Experte verrät auch ein weiteres interessantes Detail: Das Opfer wurde bereits von einer anderen Ärztin begutachtet, die zur selben Diagnose gekommen ist. Der Anlass der Untersuchung: Das Justizressort wollte S. wegen ihres langen Krankenstandes kündigen.

Richterin damals Justizministerin

Justizministerin war damals übrigens die nunmehrige Richterin Bandion-Ortner, die allerdings weder die Prozessbeteiligten noch Landesgerichtspräsident Friedrich Forsthuber für befangen halten.

Die drei Angeklagten hatten sich am ersten Prozesstag Ende Oktober allesamt nicht schuldig erklärt und sich gegenseitig die Schuld zugeschoben. Am Ende verurteilt Bandion-Ortner den Hersteller des Geräts nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt, da er keine Dosieranleitung mitgeliefert hat. Die Vertriebsfirma wird – ebenso nicht rechtskräftig – zu 15.000 Euro bedingter Geldstrafe verurteilt, der Mitarbeiter, der vor Ort war, kommt mit einer Diversion davon. Das Sprühgerät hat mittlerweile übrigens einen automatischen Begrenzer für die Menge des abgegebenen Reizgases. (Michael Möseneder, 9.12.2015)