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Dienste wie Netflix sollen auch auf Reisen genutzt werden können.

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Die EU-Kommissare Andrus Ansip (links, Digitaler Binnenmarkt, Liberale) und Günther Oettinger (rechts, Digitale Agenden, Konservative)

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Die EU-Kommission will die Praxis des "Geoblockings" eindämmen. So bezeichnet man die aus dem Urheberrecht abgeleitete Methode, Nutzern den Zugang zu Diensten zu verwehren, wenn sie sich außerhalb ihrer Landesgrenzen befinden. Wer etwa im Urlaub in Kroatien oder Griechenland auf sein in Österreich abgeschlossenes Netflix-Abo zugreifen will, bekommt eine Fehlermeldung. Denn Netflix ist in beiden Ländern nicht verfügbar.

In Spanien und Italien wird man hingegen auf die jeweilige Länderseite umgeleitet. Das gilt auch für zahlreiche andere Dienste, etwa Sky Online. Die EU-Kommission will Nutzern nun einen "vorübergehenden" Zugriff auf Mediendienste gestatten, wenn sie sich im EU-Ausland befinden. "Wer auf eine Weinreise ins Bordeaux fährt", solle nicht auf seine E-Books und Streaming-Dienste verzichten müssen, sagte Digitalkommissar Günther Oettinger auf einer Pressekonferenz.

Blockade für Gratisinhalte

Das Angebot gilt allerdings nur für Bezahldienste. Mediatheken öffentlich-rechtlicher Fernsehsender (oder deren Livestreams) werden weiterhin blockiert. Denn: Öffentlich-Rechtliche Sender würden laut EU-Kommission in keinem Vertragsverhältnis zu Nutzern stehen, auch wenn diese in ihrem Heimatland Rundfunkgebühren zahlen. Für Oettinger ist hier eine "Balance" nötig, da der europäische Markt auch durch territoriale Grenzen funktioniere. Das temporäre Ende für Geoblocking sei aber nur ein "Appetizer", so Oettinger: "Der Hauptgang soll 2016 folgen". Um Rechteinhaber zu besänftigen, soll es auch "Maßnahmen für die schnellere Löschung illegaler Inhalte" geben, so Oettinger.

Die Piratenpartei kritisiert, dass beispielsweise Migranten so der Zugriff auf Medieninhalte aus ihrer Heimat weiterhin verwehrt bleibt. Auch sprachliche Minderheiten würden diskriminiert werden. "Dieser Plan erlaubt es ihnen nicht, Zugang zu Wissen und Kulturinhalten in ihrer bevorzugten Sprache zu erlangen", so EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten).

Panoramafreiheit vorerst gesichert

Verankert werden soll in der Verordnung auch das Recht auf Panoramafreiheit. Urheberrechtlich geschützte Gebäude können also zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterhin fotografiert werden. Darüber war es vor einigen Monaten zu einem Aufschrei gekommen, da im Extremfall urheberrechtliche Probleme mit Urlaubsfotos gedroht hätten.

Leistungsschutzrecht: Plan bleibt vage

Unklar bleibt noch, ob die EU-Kommission wirklich eine Art Urheberrecht auf Hyperlinks plant. Dazu waren vor einem Monat Informationen durchgesickert, die zu einem heftigen Aufschrei geführt haben. Oettinger sprach während der Pressekonferenz nur davon, dass Urhebern und Rechteinhabern eine ökonomische Grundlage für ihr Handeln erhalten bleiben müsste. Die Frage des Leistungsschutzrechts müsse noch genauer erläutert werden. (fsc, 9.12.2015)