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Das Infrastrukturministerium erinnert per Aussendung daran, dass Drohnen nur bedingt als Weihnachtsgeschenk geeignet sind. Denn nur Drohnen die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, gelten als Spielzeug. Für andere Modelle gelten spezielle Vorschriften.

Haftpflichtversicherung

So ist bei Modellen die nicht in die Spielzeug-Kategorie fallen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge) deshalb eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Abhängig von Größe und Leistungsfähigkeit kann auch eine Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich sein. (red, 7.12. 2015)