Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft eine Reihe von Ausnahmen für die seit heuer neue Gesetzesbeschwerde. Jene das Mietrecht betreffend wurde bereits aufgehoben. Weitere Prüfbeschlüsse gelten dem Wohnungseigentumsgesetz, dem Insolvenz- und dem Auslieferungsverfahren.

Die Gesetzesbeschwerde ermöglicht es Parteien sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht, sich gegen das erstinstanzliche Urteil beim Höchstgericht zur Wehr zu setzen. Freilich gibt es zahlreiche Ausnahmen. Bei einigen davon schaut sich der VfGH nun näher an, ob sie ausreichend begründet sind. Die Prüfbeschlüsse deuten darauf hin, dass man hier zumindest vorläufig eine gewisse Problematik sieht.

Anlass für den Prüfbeschluss bei Auslieferungsverfahren war eine Beschwerde des ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch, bestätigte der VfGH einen "Presse"-Bericht. Firtasch, dessen Auslieferung die USA verlangt, wendete sich im Zuge dieses Verfahrens an das Höchstgericht. Dabei habe er auch geltend gemacht, dass es ihm nicht möglich sei, eine Gesetzesbeschwerde gegen das Auslieferungsbegehren – das er für verfassungswidrig hält – an den VfGH zu richten. (APA, 7.12.2015)