Wien – Was im Zusammenhang mit Flüchtlingen begann, endet auch mit Flüchtlingen: Johann Gudenus, Klubobmann der Wiener FPÖ, spendet an die Flüchtlingshilfe des Wiener Roten Kreuzes. Nicht weil er plötzlich sein soziales Gewissen entdeckt hat, sondern um die juristische Auseinandersetzung mit "Kurier"-Fotograf Jürg Christandl zu beenden. Christandl hatte Gudenus zuvor auf Unterlassung, Widerruf der ehrenrührigen und kreditschädigenden Behauptungen und auf Veröffentlichung des Widerrufs geklagt.

Gudenus hatte in einem Puls-4-Interview von einer gestellten Aufnahme gesprochen und behauptet, dass Kinder für Fotos missbraucht würden. Stein des Anstoßes war – wie mehrfach berichtet – eine Aufnahme Christandls Anfang Juni beim FPÖ-Protest vor dem Aslyquartier in Wien-Landstraße. Zu sehen sind ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor FPÖ-Anhängern, die Schilder mit der Aufschrift "Nein zum Asylantenheim" hochhalten.

Gudenus hat sich nun am Freitag auf seiner Facebook-Seite entschuldigt. Er schreibt: "Eine genaue Überprüfung des Sachverhaltes hat nunmehr ergeben, dass diese Unterstellung unwahr ist, und ziehe ich diese hiemit mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück." Im Gespräch mit dem STANDARD bestätigt Christandl, dass die Sache somit juristisch vom Tisch sei. Gudenus habe der Flüchtlingshilfe des Wiener Roten Kreuzes 2.500 Euro gespendet. "Es ging mir einfach um die Wiederherstellung meines Rufs", sagt Christandl, "persönlich wollte ich kein Geld von Gudenus."

Laut Christandls Rechtsanwältin Margot Rest wurden alle Forderungen erfüllt. Gudenus habe widerrufen, gespendet und die Anwaltskosten übernommen, sagt Rest dem STANDARD. Das Geld für die Flüchtlinge komme von Gudenus persönlich und nicht aus der Klubkassa der Partei, versichert die FPÖ Wien auf STANDARD-Anfrage.

Von der Causa Gudenus unberührt ist die Klage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Er hatte ebenfalls von einer inszenierten Aufnahme gesprochen – etwa bei "Im Zentrum" oder in der "ZiB 2". Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests seien nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen, behauptete auch er. Die Privatklage Christandls lautet auf Unterlassung und Widerruf der ehrenrührigen und kreditschädigenden Behauptungen. Der Fall ist noch nicht entschieden. (Oliver Mark, 4.12.2015)