Das salafistische Missionsnetzwerk "Die wahre Religion" (DWR) aus Nordrhein-Westfalen verteilt seit Oktober 2011 kostenlos Koranexemplare – in Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber mittlerweile auch in Frankreich, Spanien, der Ukraine und Nordafrika. Für diesen Zweck gründete das Netzwerk die Lies-Stiftung. Die öffentliche Einschätzung der Koranverteilungsaktionen ist kontrovers. Ebenso umstritten ist die Frage, ob diese Aktivitäten von den Behörden eingeschränkt werden sollen.

In dieser Frage sind die bisher vorliegenden Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung, was Radikalisierungsfaktoren im Kontext salafistischer Mobilisierung betrifft, relevant. Mit Datum 1. Dezember 2014 wurde die erste deutsche Studie veröffentlicht, die jene Personen untersucht, die seit Mitte 2012 aus Deutschland ausgereist sind, um sich in Syrien salafistisch-jihadistischen Gruppen wie dem IS anzuschließen.

Die "Analyse der den deutschen Sicherheitsbehörden vorliegenden Informationen über die Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischen Motivationen in Richtung Syrien ausgereist sind" (Website der deutschen Innenministerkonferenz), bezieht sich auf die mit Stich- tag 30. 6. 2014 erfassten Fälle von 378 Personen. (Bereits im Dezember 2014 war diese Zahl auf ca. 550 Personen gestiegen, gegenwärtig auf rund 700). Von diesen 378 Personen wurden 319 (89 Prozent) als salafistisch orientiert eingeschätzt.

Mehrere Kontakte

Die Studie identifizierte folgende Faktoren, die für den Beginn eines Radikalisierungsprozesses maßgeblich sind: die unmittelbare Umgebung (Freunde, Familie, Schulkollegen), Kontakte zu salafistischen Moscheen, Internet, Koranverteilungsaktionen der Lies-Stiftung, Islamseminare (die von Salafisten seit 2002 organisiert werden), Benefizveranstaltungen für Syrien, Gefängnisse. Diese Faktoren sind nun unterschiedlich relevant.

Bei 160 Personen – d. h. in zwei Dritteln (72 Prozent) der 378 Fälle -, die von Deutschland nach Syrien ausgereist sind, waren Aspekte für den Beginn von Radikalisierungsprozessen relevant, die mit dem Kontakt zum salafistischen Milieu zu tun haben: mit Koranverteilungsaktionen, salafistischen Moscheen und Islamseminaren sowie Benefizveranstaltungen. Nur bei 13 Personen (sechs Prozent) erfolgt der Beginn einer Radikalisierung ausschließlich über das Internet und nur bei 35 Personen (15 Prozent) allein über Aspekte des unmittelbaren sozialen Umfelds wie Freunde, Familie, Schulkontakte.

Auch für den weiteren Verlauf der Radikalisierung – bis zur Ausreise nach Syrien – sind bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle (187 Personen, das sind 79 Prozent aller 378 Personen) jene Faktoren relevant, die mit Kontakten zur salafistischen Szene zu tun haben: bei 126 Personen der Kontakt zu salafistischen Moscheen, bei 83 die Koranverteilungsaktionen, bei 76 die sogenannten Islamseminare mit salafistischen Predigern, bei 37 salafistische Benefizveranstaltungen für Syrien.

Gegenüber dem Beginn der Radikalisierungsprozesse steigt die Bedeutung dieser Faktoren also noch einmal um sieben Prozent. Wichtig ist das Ergebnis, dass sich unter den 378 Personen, die aus Deutschland nach Syrien ausgereist sind, kein einziger Fall befindet, bei dem nur eine übliche islamische Religionsausübung (Aktivität in einer Moscheegemeinde) gegeben ist, aber keine Kontakte zu den salafistischen Milieus. In 134 Fällen von Personen, die in Moscheegemeinden aktiv sind, ist bei jeder Person darüber hinaus ein Kontakt zur salafistischen Szene gegeben.

Die Koranverteilungsaktionen an den Info-Ständen im öffentlichen Raum bilden für viele Jugendliche eine Art Türöffner zur salafistischen Szene – ein Kontakt, aus dem eine Radikalisierungsspirale hervorgehen kann. Sie sind eine Möglichkeit für salafistische Gruppen, neue Mitglieder anzuwerben. Während bisher nur ernsthafte Hinweise bestanden, ist mittlerweile klar erwiesen, dass Aktivitäten salafistischer Netzwerke wie die Koranverteilungsaktionen einen der wesentlichen Faktoren für Radikalisierungsprozesse – bis hin zur Ausreise und zum direkten Anschluss an jihadistische Gruppen – bilden. Die Ergebnisse der deutschen Untersuchung dürften auf die Situation in Österreich übertragbar sein.

Verdeckte Absichten

Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen? Aus normativer Sicht geht es darum, zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung und den Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die laut EMRK Art. 9 Abs. 2 die Grenzen der Religionsfreiheit markieren, sorgfältig abzuwägen. Dabei muss meines Erachtens das perfide Kalkül der Lies-Stiftung berücksichtigt werden: Das vordergründig unverfängliche Verteilen des Korans, des heiligen Buchs der Muslime, und das vom Staat garantierte Recht auf freie Religionsausübung werden strategisch für andere, verdeckte Zwecke missbraucht, nämlich für die Anwerbung für das salafistische Milieu und letztlich für die Propagierung einer Ideologie, die sich gegen die demokratischen, rechtsstaatlichen und liberalen Werte und Normen des gleichen Staates richtet und deren Anschlussfähigkeit zu Gewalt mittlerweile evident ist.

Die liberale Demokratie und der Rechtsstaat sollten sich in dieser Frage nicht als naiv und passiv, sondern als wehrhaft zeigen. Es muss selbstverständlicher Präventionsstandard werden, die Aktivitäten von salafistischen Netzwerken wie "Die wahre Religion" mit allen rechtsstaatlich möglichen Mitteln zu erschweren und zu verhindern. (Ernst Fürlinger, 30.11.2015)