Belfast – Nordirlands Justiz hat das bisher geltende sehr enge Abtreibungsrecht aufgehoben. Einer Frau nach einer Vergewaltigung oder in einem Fall von Inzest eine Abtreibung zu verweigern missachte die persönlichen Umstände von Verbrechensopfern, befand am Montag Richter Mark Horner vom Obersten Gerichtshof. Solche Persönlichkeitsrechte seien durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

"Historische Entscheidung"

Wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger werde, habe sie ohnehin "alle Gefahren und Probleme" alleine durchzustehen. Sie könne dann nicht als "Behältnis" zur Austragung eines Kindes angesehen werden, sagte Horner.

Der Gerichtshof war von der nordirischen Menschenrechtskommission (NIHRC) angerufen worden, die in Fällen von Vergewaltigung und Inzest ein Recht auf Abtreibung garantiert sehen will, aber auch, wenn das Ungeborene keine Überlebenschancen hat.

Die Entscheidung des Gerichts sei "historisch", sagte NIHCR-Chef Les Allamby. Allerdings wird durch den Richterspruch nicht unmittelbar das Gesetz geändert. Darüber wird das nordirische Parlament beraten müssen. In den anderen Teilen Großbritanniens ist das Abtreibungsrecht weniger restriktiv. (APA, 30.11.2015)