Die EU-Innenminister haben sich am Freitag auf die Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Record – PNR) geeinigt. Um offiziell Ermittlern wertvolle Informationen für die Terrorprävention zu liefern, sollen alle Daten, die bei der Buchung eines Fluges angegeben werden, gesammelt und dann automatisch von den Fluglinien und Reisebuchungssystemanbietern an staatliche Stellen weitergeleitet werden. Dabei handelt es sich unter anderem um Name, Adresse und Kreditkartennummer – aber auch die Menüauswahl an Bord oder Angaben über Mitreisende.

Unmaskiert sollen die Daten für sechs Monate, danach unter Pseudonym für fünf weitere Jahre gespeichert werden. Frankreich hatte zunächst gefordert, die Klarnamen erst nach einem Jahr durch Pseudonyme zu ersetzen. Umstritten war zuvor zudem noch gewesen, ob auch innereuropäische Flüge inkludiert werden: Diese werden nun nicht verpflichtend vom Gesetz umfasst, sondern auf freiwilliger Basis. Alle EU-Staaten haben aber nach Angaben des luxemburgischen Ratsvorsitzenden Etienne Schneider in einer gemeinsamen Erklärung akzeptiert, innereuropäische Flüge miteinzubeziehen. Das EU-Parlament muss der Richtlinie noch zustimmen.

Paris-Anschläge ausschlaggebend

Bereits im Jahr 2013 wurde die EU-Richtlinie diskutiert und vom Komitee für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im EU-Parlament unter anderem wegen Datenschutzbedenken abgelehnt. Nach den Anschlägen in Paris im Jänner und November dieses Jahres änderten sich die Lage und das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten jedoch. Claude Moraes, Vorsitzender des Komitees für bürgerliche Freiheiten und Justiz und Leiter der Verhandlungen über die PNR-Richtlinie, sprach vorab bereits von einer "gewissen Dringlichkeit". Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve bezeichnete die Fluggastdatenspeicherung als "unabdingbar für die Terrorismusbekämpfung", EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sieht in ihr ein "schlagkräftiges Instrument in den Händen unserer Behörden."

Zugleich wird aber auch Kritik an der Richtlinie laut: "Damit machen wir den Heuhaufen an Daten nur noch größer", sagt der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon zum STANDARD. Es sei die "völlig falsche Strategie, sich mehr Daten zuzulegen, wenn man schon die jetzt vorhandenen nicht vernetzt". Mit der Fluggastdatenspeicherung werde es außerdem kein Ende haben, befürchtet Reimon: In dem System, das dahinterstehe, "machen wir unsere kompletten Bewegungs- und Kommunikationsmuster vor dem Staat transparent – und das als Unschuldige".

Vergleich mit Vorratsdatenspeicherung

Die Grünen haben bereits angekündigt, jedwede Einigung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bekämpfen. Der EuGH hatte im April 2014 bereits die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt, da es nicht legitim sei, zur Prävention eine Massenüberwachung von Bürgern einzuführen. Mussten die Daten bei der Vorratsdatenspeicherung von den Unternehmen erhoben und nur nach einem prozessualen Verfahren an staatliche Stellen weitergeleitet werden, passiert der Datentransfer bei der Fluggastdatenspeicherung automatisch und anlasslos. (maa, 4.12.2015)