Das Hauptziel des neuen Staatsschutzgesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürger besser vor politisch motivierten Gewalttaten zu schützen. Aber in einem Rechtsstaat muss ein solches Gesetz auch andere Interessen berücksichtigen: Rechtsschutz, Gewaltenteilung und auch die Rechte unliebsamer Aktivisten, die Politik mit legitimen Mitteln bekämpfen.

Nach monatelangen Debatten hat die Koalition einen Gesetzesentwurf zustande gebracht, der in diesem Zwiespalt einen vernünftigen Ausgleich bietet: ein Rechtsschutz- Senat, der stärker ist als ein einzelner Beauftragter; mehr parlamentarische Kontrolle; und weniger Missbrauchsmöglichkeiten der neuen Befugnisse. Hier haben die lautstarken Bedenken von Menschenrechtsgruppen und Juristen, die bei der SPÖ Gehör fanden, gefruchtet.

Gleichzeitig aber haben die Sozialdemokraten eingesehen, dass sie sich nach den Terroranschlägen in Paris, deren Spuren auch nach Österreich führten, nicht gegen eine Stärkung des Polizeiapparats stellen können. Dazu kann vor allem die Zentralisierung des Verfassungsschutzes beitragen, die zumindest in diesem sensiblen Bereich den Wildwuchs des Föderalismus eindämmt.

Der Erfolg des Gesetzes wird allerdings weniger von diesen Details abhängen als von äußeren Ereignissen. Nimmt die Angst vor Terror weiter zu, dann wird auch der Ruf erschallen, den einen Schutz auf Kosten anderer zu stärken. (Eric Frey, 29.11.2015)