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Nutzer könnten urheberrechtswidrige Websites nicht mehr erreichen

Foto: APA/Scheriau

Bundesgerichtshof (BHG) hat in einem Urteil prinzipiell den Weg für die Blockade urheberrechtsverletzender Websites freigemacht. Sogenannte Netzsperren sind in Österreich schon seit über einem Jahr erlaubt. Wenn Rechteinhaber weismachen, mit großen Anstrengungen die Betreiber der Seiten ausfindig zu machen versuchten, und dies gescheitert ist, dann müssen Telekomprovider in die Bresche springen.

Zugang "erschweren"

Ziel sei es dabei, den Zugang zu solchen Seiten zu "erschweren". Es reiche auch, wenn die Seite überwiegend auf illegitim zur Verfügung gestellte Dateien verweise, so der BGH. In einem konkreten Rechtsfall hat der BGH Netzsperren allerdings noch abgelehnt, da die Rechteinhaber hier nicht ausreichend recherchiert hätten. Sie könnten etwa Privatdetekteien mit dem Aufspüren der Website-Betreiber beauftragen, berichtet der Spiegel. (red, 25.11.2015)