Wien/Mattighofen – Der oberösterreichische Fahrradhersteller KTM muss eine Kartellstrafe von 112.000 Euro zahlen. KTM hatte Fahrradhändler unter anderem aufgefordert, Rabattaktionen zu beenden und drohte Händlern, die sich nicht daran hielten, mit Lieferstopp und Vertragskündigung. Das Kartellgericht sah dadurch den Preiswettbewerb eingeschränkt, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mitteilte.

Wie die BWB auf ihrer Webseite erklärt, betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen die Aufforderung der KTM GmbH an Händler, bestimmte Rabattobergrenzen für bestimmte Zeiträume einzuhalten, bestimmte im Laufen befindliche Aktionen mit höheren Rabatten zu beenden und KTM-Bikes von allgemeinen Rabattaktionen auszunehmen. Dabei sei nicht ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit der "Empfehlungen" hingewiesen worden und KTM habe versuchte, diese gegenüber den Händlern durchzusetzen. "Für den Fall der Nichteinhaltung wurden wirtschaftliche Retorsionsmaßnahmen bis hin zu Vertragskündigungen und Nichtbelieferung angedroht", so die Kartellbehörde.

Webshop war Auslöser

Die wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen haben der BWB zufolge den Produktbereich "Mountainbike – Klasse Ultra" betroffen und von März 2012 bis März 2013 angedauert. Bei der Berechnung der Geldbuße habe sich unter anderem mildernd ausgewirkt, dass KTM den Sachverhalt außer Streit gestellt und bei der Aufklärung kooperiert habe. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.

Die Wettbewerbshüter der BWB hatten 2014 bei KTM und der Tochtergesellschaft BTM Bike Trading GmbH Hausdurchsuchungen durchgeführt. Auslöser der Ermittlungen war 2013 eine verdächtige Formulierung in einem österreichischen Webshop. Die Razzien wurden damals vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht angeordnet. (APA, 20.11.2015)