Wien – Das Vereinbarkeitspaket von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ist in der Begutachtung auf Kritik der Gewerkschaft gestoßen. Für Diskussionen sorgte etwa die Festlegung, dass bei der Elternteilzeit künftig die Arbeitszeitreduktion zumindest 20 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen soll und die Mindestarbeitszeit zwölf Stunden pro Woche.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bedauerte, dass ausschließlich Einschränkungen der Elternteilzeit vorgesehen seien. Auch die Frauen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sehen die "restriktive" Regelung der Teilzeit kritisch. Der Gewerkschaftsbund bedauerte wie die Arbeiterkammer ebenfalls, dass die Flexibilität der Elternteilzeit geringer wird, begrüßte aber, dass bei einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer außerhalb der vorgesehenen Bandbreite trotzdem der Kündigungs- und Entlassungsschutz gemäß der Elternteilzeit gilt.

Arbeitgeber sehen Änderungen positiv

Die Industriellenvereinigung begrüßte die vorgesehene Bandbreite als positiven Schritt, um künftig "Bagatelländerungen von Arbeitszeiten einzig zum Zweck der Erreichung eines besonderen Bestandschutzes" zu reduzieren. Auch die Wirtschaftskammer sieht das so – insgesamt stimme man dem Entwurf aber nicht zu, da man eine Lösung im Sinne eines Gesamtpakets vermisst.

Im Paket enthalten sind unter anderem auch ein Karenzanspruch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht sowie ein zeitlich begrenzter Schutz vor Kündigungen und Entlassungen bei Fehlgeburten. Die Novellen zum Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz sollen noch heuer im Nationalrat beschlossen werden, damit die Änderungen mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten können. (APA, 19.11.2015)