Viele Details der Bildungsreform sind noch offen. Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen.

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Frage: Kann ein Bundesland eine AHS zur Teilnahme an einer Gesamtschulmodellregion zwingen?

Antwort: Ja, so ist es im Reformpapier vorgesehen. "In einer Modellregion sind alle Schulen der Region eingebunden." Wenn "alle" wirklich alle sein sollen, dann müssen sie zur Teilnahme an einer Modellregion für eine gemeinsame Schule der 6- bis 14-Jährigen verpflichtet werden können. Freiwillig könnte es schon jetzt solche Modellregionen geben – mit einer entscheidenden Hürde: Alle Schulpartner – Eltern (pro Schüler ein Erziehungsberechtigter) und Lehrer/-innen – müssen jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Sagt eine Gruppe nein, ist der Schulversuch geplatzt. Der Reformplan sieht künftig nur noch "beratende Einbindung" der Schulpartner vor.

Frage: Gibt es in Österreich Bezirke ohne AHS-Standort?

Antwort: Laut AHS-Lehrergewerkschaftschef Eckehard Quin (FCG) gibt es Wien, Tirol, Vorarlberg und Salzburg keinen einzigen Bezirk ohne AHS. Im Burgenland und in Kärnten findet sich in zwei Bezirken kein Gymnasium, in Ober- und Niederösterreich ist je ein Bezirk ohne Gymnasium und in der Steiermark haben vier Bezirke keinen AHS-Standort. Die laufende Gesamtschulregion im Zillertal ist insofern etwas speziell, als es dort ohnehin kein Gymnasium gibt.

Frage: Muss eine Gesamtschulmodellregion miteinander verbundene bzw. benachbarte Bezirke umfassen, oder sind auch verstreute Bezirke möglich, die man zusammengefasst?

Antwort: Laut Regierungsplan soll das jeweilige Land beim Bund einen Vorschlag plus Konzept, wie die Modellregion gestaltet sein soll, einbringen. Im Bildungsministerium geht man davon aus, dass "alle relevanten Stakeholder sicherlich eingebunden" werden. Der Bund bzw. das Bildungsministerium muss genehmigen.

Frage: Was sagt die AHS-Lehrergewerkschaft zur geplanten Zwangsverpflichtung zur Gesamtschule?

Antwort: AHS-Gewerkschaftsvorsitzender Quin hält es "für nicht sinnvoll, welchen Schulversuch auch immer gegen den Willen der Betroffenen durchzuziehen, weil der dann auch pädagogisch zum Scheitern verurteilt ist. Wenn die betroffenen Schulpartner aber so wie derzeit mit Zweidrittelmehrheit gemeinsam sagen, sie wollen das, dann bin ich der Letzte, der sage, die sollen das nicht."

Frage: Hat ein begrenztes Gesamtschulmodell überhaupt Sinn? Was wird man daraus ableiten können?

Antwort: Modellregionen werden vermutlich nicht die gewünschten Erkenntnisse bringen, sagt der Bildungsforscher Stefan Hopmann (Uni Wien). Von einer Modellregion auf ein theoretisch flächendeckend eingeführtes Gesamtsystem schließen zu wollen, mache wissenschaftlich wenig Sinn. Ob es Ausweicheffekte geben wird, wird davon abhängen, wie die konkreten Modellregionen von den Ländern gestaltet werden, ob sie "Schlupflöcher" bieten für jene Eltern, die ihr Kind unbedingt in die AHS schicken wollen. In Wien wird das verkehrstechnisch sicher leichter möglich sein als in einem großen Bundesland.

Frage: Warum ist die Frage, ob der Bund oder die Länder die Lehrer verwalten, in der Praxis wichtig?

Antwort: Das Hauptproblem bisher ist vor allem, dass die unterschiedliche Verwaltung – hier die Länder, die derzeit die Pflichtschullehrer/-innen in ihrem Bundesland verwaltet haben, dort der Bund, dem die Bundesschulen unterstehen – unterschiedliche Verrechnungs- und Informationssysteme haben. So sind die Geldflüsse für den Bund, der am Ende immer alles finanziert, nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Wer über die Lehrer/-innen bestimmt, hat letztlich auch die Hand darauf, wie und ob bildungspolitische Reformen realisiert werden können, denn das Personal ist eine zentrale Ressource zur Gestaltung von Schule.

Frage: Künftig erfolgt die Verrechnung aller Lehrer/-innen über das Bundesrechenzentrum. Wie ist das derzeit organisiert?

Antwort: Derzeit werden nur die Bundeslehrer/-innen über das Bundesrechenzentrum abgerechnet, während die Lehrer/-innen in den Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Polytechnische, Sonder- und Berufsschulen) neunmal unterschiedlich je nach Bundesland abgerechnet werden – was Teil des Problems der Intransparenz der Finanzierung ist, das nun behoben werden soll.

Frage: Die schulischen Öffnungszeiten sollen künftig "gemeinsam" mit den Schulpartnern festgelegt werden – mit welchen Mehrheiten?

Antwort: Aus dem Bildungsministerium heißt es dazu, die Frage der Entscheidungsfindung "ist derzeit noch nicht in Stein gemeißelt bzw. fixiert". Derzeit entscheidet das partnerschaftliche Gremium vor Ort mit Zweidrittelmehrheit. Es gebe "viele Rückmeldungen, die dahin gehen, dass es mit einfacher Mehrheit beschlossen werden soll". Dieses Thema ist auf dem Weg zur Gesetzeswerdung der Bildungsreform zu gestalten.

Frage: Die Direktoren sollen "im Einvernehmen mit der Schulbehörde" die Lehrer aussuchen? Was heißt das?

Antwort: Ziel des Regierungsplans ist es, dass sich die Schule die Lehrer/-innen aussuchen kann, "die am besten für den Standort passen", heißt es im Ministerium. Aufgrund der unterschiedlichen Schulschwerpunkte haben die Schulen unterschiedlichen Personalbedarf, aus Sicht der Lehrer/-innen könnte man sagen, sie kommen auf einen "Arbeitsmarkt", auf dem sie ihre jeweiligen Kompetenzen anbieten können.

Frage: Im Rahmen der Autonomie sollen die Direktoren bis zu fünf Prozent pädagogisches Lehrpersonal in Supportpersonal umwandeln können. Was bedeutet das konkret?

Antwort: Die Lehrergewerkschaft fordert schon lange mehr Supportpersonal, das scheitert bisher am Geld. Künftig können Direktoren intern umschichten, indem sie einzelne Lehrerposten einsparen und stattdessen Schulpsychologen oder Sozialarbeiter einstellen. Wie soll das gehen? Da sie bei der Klassenbildung flexibler sein sollen, könnte durch größere Klassen der Lehrerbedarf sinken und Geld für andere Schuljobs frei werden.

Frage: Warum sind überhaupt noch so viele Reformbereiche ungeklärt?

Antwort: Weil für Teile der geplanten Bildungsreform eine Verfassungsmehrheit notwendig ist, die Regierung im Parlament also zumindest die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen braucht, um eine Zweidrittelmehrheit zu bekommen. Nach den Verhandlungen ist also vor den Verhandlungen. (Lisa Nimmervoll, 18.11.2015)