Wien – Die SPÖ soll wegen Überschreitung der Kostengrenze im Nationalratswahlkampf 2013 insgesamt 15.000 Euro zahlen. Die Geldbuße für die ÖVP wird 300.000 Euro betragen. Das hat der Parteien-Senat im Kanzleramt festgelegt. Ob die Parteien berufen werden, ist offen. Aus Formalgründen eingestellt wurden Verfahren wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampffinanzierung durch Parlamentsklubs. Ungemach drohen könnte der SPÖ noch wegen der unvollständigen Liste ihrer Parteifirmen.

Erlaubt gewesen wären der SPÖ bei der Nationalratswahl Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro – geworden sind es um exakt 326.874,22 Euro mehr. Mit der nun verhängten Geldbuße hat der "Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat" im Kanzleramt den möglichen Strafrahmen von zehn Prozent der Überziehungssumme nicht ganz zur Hälfte ausgeschöpft.

Ob die SPÖ bezahlen oder Berufung einlegen wird, lässt die Partei auf Anfrage offen. Sie hat dafür vier Wochen Zeit. Das Team Stronach hat gegen seine Geldbuße (567.000 Euro bei 13,5 Millionen Euro Wahlkampfkosten) bereits berufen.

Vier SPÖ-Firmen fehlen

Ungemach drohen könnte der SPÖ noch, weil auf der dem Rechnungshof gemeldeten Liste ihrer Parteiunternehmen vier Firmen fehlten. "Irrtümlich", wie die SPÖ versichert. Der Senat will vor einem Urteil noch klären, wie der "Irrtum" zustande kam, wen eine allfällige Geldbuße also treffen würde.

Mutmaßlich illegale Wahlkampffinanzierung roter Parlamentsklubs hat der Senat inhaltlich nicht geprüft, sondern die Verfahren aus Formalgründen eingestellt. So hat die Kärntner SPÖ einen Teil ihres Landtags-Wahlkampfes 2013 über den Landtagsklub abgerechnet und damit die besonders strenge Kärntner Wahlkampfkostengrenze unterlaufen, obwohl das Parteiengesetz Spenden der Klubs an die Parteien untersagt. Ähnliche Pläne hegte auch die Bundes-SPÖ vor der Nationalratswahl, bezahlte die ursprünglich beim Parlamentsklub angesiedelte Plakatkampagne nach Protesten der Grünen aber selbst.

Vorwürfe reichten nicht aus

In beiden Fällen hat der Senat das Verfahren, wie zuvor schon bei FPÖ und BZÖ, eingestellt. Ein vom Rechnungshof übermittelter Medienbericht über die Vorwürfe gegen die Kärntner SPÖ genügte dem Senat nicht für ein Bußgeld-Verfahren. Und im Fall der Bundes-SPÖ reichte dem Senat die bloße Mitteilung des Rechnungshofes, die bereits bekannten Vorwürfe nicht entkräften zu können, ebenfalls nicht aus.

Akzeptiert wurden vom Senat die vom Rechnungshof kritisierten "Umgehungskonstruktionen", mit denen mehrere rote Vorfeldorganisationen – allen voran Pensionistenverband und Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) – den Regeln des Parteiengesetzes entkommen wollten. Sie haben zusätzliche Vereine zwischen sich und die Partei geschaltet, gelten damit formal nicht mehr als Vorfeldorganisationen und könnten damit etwa Einnahmen aus Spenden und Inseraten unter Verschluss halten.

ÖVP gab zu viel aus

Auch die ÖVP hat den Bescheid des Parteien-Transparenz-Senats bereits erhalten. Die verhängte Geldbuße wegen Überschreitung der Wahlkampfkosten soll 300.000 Euro betragen. Insgesamt hatte die ÖVP 11,2 Millionen Euro an Wahlkampfkosten ausgeben, also rund 4,2 Millionen Euro mehr als eigentlich zulässig. Die ÖVP will das Urteil erst einmal genau prüfen.

Vom Tisch sein sollen hingegen diverse vom Rechnungshof beanstandete Mängel beim Rechenschaftsbericht, wie etwa die mögliche Nichteinbeziehung von Gliederungen der Partei und die Unvollständigkeit der Liste der Beteiligungsunternehmen. Die Wahlwerbungsausgabenüberschreitung sei unter anderem auf die komplexe Partei-Struktur zurückzuführen, hatte die ÖVP bereits zuvor argumentiert.

Obwohl der Bescheid der ÖVP bereits zugestellt wurde, ist er noch nicht auf der Website des Bundeskanzleramts veröffentlicht worden. Dies dürfte erst in der kommenden Woche geschehen. (APA, 14.11.2015)