Wien/Klagenfurt – Die Neos wollen verhindern, dass bei künftigen Untersuchungsausschüssen wieder die Lieferung wichtiger Akten scheitert, wie dies bei der Hypo-Nachfolgerin Heta derzeit der Fall ist. Daher haben sie heute im Nationalrat einen Initiativantrag eingebracht, der klarstellen soll, wer aller verpflichtet ist, Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Aktenlieferung bei Rechnungshofkontrolle

Konkret heißt es im Neos-Antrag, dass grundsätzlich alle Stellen beziehungsweise Unternehmen zur Akten-Vorlage verpflichtet werden sollen, die der Rechnungshof-Kontrolle unterworfen sind. Bei der Hypo-Abbau-Bank Heta hatte sich das Problem ergeben, dass diese kein Bundesorgan und damit nicht verpflichtet ist, Unterlagen ins Parlament zu liefern. Dass man dies nicht tut, wird seitens der Heta mit dem Bankgeheimnis begründet.

Der Initiativantrag der Neos wird zunächst im zuständigen Ausschuss behandelt, heute also noch keiner Debatte unterzogen. (APA, 12.11.2015)