Klagenfurt – Eine 20-jährige, in Kärnten lebende gebürtige Oberösterreicherin, ist am Montag in Klagenfurt wegen Misshandlung ihres Säuglings zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt worden. Sie war geständig, vor etwa einem Jahr ihren damals zwei Monate alten Buben aus Überforderung heftig geschüttelt und in den Stubenwagen geschleudert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ins Krankenhaus gebracht wurde das Baby erst Tage nach dem Vorfall, was der Frau zusätzlich zur Anklage wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung auch eine Anklage wegen Quälens einbrachte. Laut den Ärzten litt der Säugling in der Zeit unter massiven körperlichen und seelischen Schmerzen. Weil das Kind kaum mehr trank, Fieber hatte und sich verkrümmte, brachten die Eltern den in Lebensgefahr schwebenden Buben schließlich doch ins Krankenhaus. Dort wurden ein Schütteltrauma mit Gehirn- und Sehschäden sowie ein Schädelbruch festgestellt. Die Ärzte befanden zunächst auf der falschen Fährte und gingen von einer Gehirnhautentzündung aus, schließlich gestand die Mutter selbst den Vorfall.

Die Mutter erzählte vor Gericht, dass das Kind von Beginn an unter Koliken gelitten und deshalb viel geschrien habe. An dem Tag sei sie verzweifelt gewesen. "Ich habe ihn herausgenommen, ihm Fencheltee gegeben. Ich habe alles probiert, ich war überfordert, es war eine Kurzschlussreaktion", sagte sie unter Tränen. Auf Nachfrage von Richter Alfred Pasterk gab sie zu, dass sie das Baby sofort in ein Krankenhaus gebracht hätte, wenn sie mitbekommen hätte, dass ein Dritter das mit ihrem Kind machen würde, was sie getan hatte. "Ich hatte Angst davor, dass jeder sagt, ich sei eine schlechte Mutter." Ihrem Mann und auch den Schwiegereltern sagte sie nicht, was passiert war. Eine Absicht, das Kind zu verletzen stellte die 20-Jährige bei Gericht in Abrede. "Ich wollte einfach nur, dass er ruhig ist." Natürlich wisse sie, was Schütteln bei einem Säugling bewirkt.

Sehstörungen und Epilepsie

Ein Kinderchirurg und eine Neurologin berichteten von den Verletzungen und Dauerschäden, die bei dem Kind festgestellt wurden. Es leidet seit dem Vorfall unter Epilepsie und hat trotz Medikamenten etwa fünf Anfälle täglich, hat massive Sehstörungen – derzeit macht es eine Therapie, um hell von dunkel zu unterscheiden, und hat Lähmungen, außerdem wächst das Hirn langsamer als normal. "Von einer Langzeitschädigung des Gehirns ist auszugehen", sagte die Neurologin. Was das für die geistige Entwicklung des Buben bedeute, sei noch unklar. Das Kind und sein um ein Jahr älterer Bruder leben mittlerweile bei den Schwiegereltern. Die Mutter darf die Kinder besuchen, aber nicht in ihrer Obhut haben. "Es hat gedauert, bis sie sich wieder getraut hat, das Kind neben uns richtig anzufassen", sagte die Schwiegermutter.

"Kindeseltern müssen es schaffen, dass ihnen die Emotionen nicht durchgehen", sagte Staatsanwalt Christian Pirker in seinem Schlussplädoyer. "Jeder weiß, wie fragil ein Säugling ist und dass man den Kopf halten muss." Der Verteidiger sagte, seine Mandantin wollte das Baby nicht verletzen. "Die Angeklagte ist sich ihrer Schuld sicherlich bewusst und versucht alles, um eine Wiedergutmachung zu erreichen." Richter und Schöffen folgten der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprachen die Frau im Sinne der Anklage schuldig. Sie nahm das Urteil an, Pirker gab keine Erklärung ab, weswegen der Spruch nicht rechtskräftig ist. (APA, 9.11.2015)