Die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dürfen künftig zehn Wochen lang gespeichert werden. Der deutsche Bundesrat ließ am Freitag das Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung passieren, das die Große Koalition in Berlin Mitte Oktober im Bundestag durchgesetzt hatte.

Damit können Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten zehn Wochen lang speichern, danach müssen sie wieder gelöscht werden. Gespeichert werden Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

Nicht zustimmungspflichtig

Die Neuregelung war in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Ein Antrag des Landes Thüringen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand aber keine Mehrheit. Linke, Grüne, Piratenpartei, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Die Piratenpartei wollte nach eigener Aussage bei einem Scheitern eines Vermittlungsverfahren zunächst an den Bundespräsidenten appellieren, die Unterschrift unter das Gesetz zu verweigern

Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom deutschen Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde lag, im Jahr 2014 auf. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben beider Urteile berücksichtigt werden. (APA, 6.11.2015)