Wien – Der Konflikt um die Erhöhung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs ist beigelegt. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), einigten sich am Freitag auf eine Erhöhung um zwölf Prozent ab 1. Jänner 2016. Die Anwälte waren mit der Forderung nach plus 15 Prozent in die Verhandlungen gegangen.

Dieser Vorschlag soll nun dem Hauptausschuss des Nationalrates unterbreitet werden, teilte das Justizministerium mit. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss dieser zustimmen, damit eine Zuschlagsverordnung erlassen werden kann.

"Ich freue mich, dass wir uns nach harten aber konstruktiven Verhandlungen auf einen guten Kompromiss geeinigt haben", erklärte Brandstetter. "Die Inflation und die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Gleichzeitig ist es mir auch wichtig, dass der Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich erschwert wird. Ich denke, wir konnten hier in konstruktiven Gesprächen ein gutes Ergebnis im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung erzielen."

"Nur fair"

Angesichts unentgeltlicher Sozial- und Serviceleistungen der Anwälte im Interesse der Allgemeinheit sei es "nur fair, wenn wir nun den Rechtsanwaltstarif an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen", so Justizminister Brandstetter. "Im Gegenzug hoffe ich jedoch auch, dass die kostenlose Erst-Auskunft so bald wie möglich wieder angeboten wird, denn die Aussetzung belastet vor allem die ökonomisch schwächeren Teile der rechtsuchenden Bevölkerung."

Die Anwälte hatten diese als Druckmittel per 1. November beendet. Mit Jahresbeginn, vielleicht aber auch schon ab 1. Dezember soll es die Gratis-Auskunft wieder geben, versprach Wolff gegenüber der APA. Mit dem nun geschlossenen Kompromiss könne er leben, denn er sei – mit Verständnis für die budgetäre Not – im Interesse der Kollegenschaft und der Bürger geschlossen worden. Mit ihrem Wunsch nach einem Automatismus bei der Inflationsanpassung konnten sich die Rechtsanwälte bei Brandstetter nicht durchsetzen. (APA, 6.11.2015)