Wien – Lange wurde verhandelt, nun sind sich SPÖ und ÖVP mit den Ländern einig, in welchen Bereichen sie die Amtsverschwiegenheit abschaffen wollen. DER STANDARD hat sich angesehen, was sich für die Bürger ändern würde. Die wichtigsten Fragen zum Thema:

Frage: Wer muss Auskunft erteilen?

Antwort: Grundsätzlich alle Organe der Bundes- und Landesverwaltung, aber auch die ordentlichen Gerichte, der Rechnungshof, die Landesrechnungshöfe, die Volksanwaltschaft sowie die Höchstgerichte. Unternehmen müssen dann Auskunft geben, wenn sie der Kontrolle des Bundes- oder der Landesrechnungshöfe unterliegen – davon gibt es rund 2.000 in Österreich.

Frage: Wie kommt man an die Informationen?

STANDARD: Ein Antrag kann schriftlich, mündlich oder auch telefonisch eingebracht werden. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz werden die betroffenen Stellen aber auch generell angehalten, Informationen "von allgemeinem Interesse" in einer "für jedermann zugänglichen Art und Weise, nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten im Internet und barrierefrei zu veröffentlichen".

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Informationen von "allgemeinem Interesse" sollen künftig generell veröffentlicht werden.
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Frage: Es gibt aber sicher Ausnahmen, oder?

Antwort: Ja, und gar nicht wenige. Die Behörden dürfen Informationen aus "außen- und integrationspolitischen Gründen" verweigern, ebenso wenn Interessen "der nationalen Sicherheit", der "umfassenden Landesverteidigung" oder der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" für die Geheimhaltung sprechen.

Nicht veröffentlicht werden muss auch, wenn "wirtschaftliche oder finanzielle Interessen" oder "Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse" aus Sicht der betroffenen Stellen dagegen sprechen. Informationspflichtige Unternehmen können Infos weiters unter Berufung auf die "Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit" verweigern. Börsennotierte Gesellschaften – etwa der Verbund oder der Flughafen Wien – sind generell ausgenommen.

Frage: Was sagen die Verfechter von mehr Informationsrechten zu diesen Ausnahmen?

Antwort: Das Forum Informationsfreiheit kritisiert, dass keine Abwägung zwischen den Interessen an Geheimhaltung und Veröffentlichung erfolge und dass die angeblich durch die Veröffentlichung entstehenden Schäden nicht dokumentiert werden müssen. Auch die Grünen fordern eine Einschränkung bei den Ausnahmen.

Frage: Wie viel Rechercheaufwand müssen die Behörden und Unternehmen in die Beantwortung von Anfragen stecken?

Antwort: Nicht sehr viel. Sie müssen nur Informationen liefern, über die sie bereits verfügen, "und nicht solche, die erst – auf welche Art immer – erhoben werden müssen". Eingeschränkt ist die Übermittlung weiters auf "amtlichen und unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnungen", Entwürfe oder Notizen müssen nicht übermittelt werden, was vom Forum Informationsfreiheit ebenfalls kritisiert wird.

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Wer den Staat durchleuchten will, bekommt mit dem Informationsfreiheitsgesetz einige zusätzlich Möglichkeiten. Die Behörden können aber auf viele Ausnahmen bauen.
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Frage: Ist ein Antrag mit Kosten verbunden?

Antwort: Der Antrag nicht. Die involvierten Stellen müssen dann binnen acht Wochen antworten (aus besonderen Gründen kann die Frist um weitere acht Wochen verlängert werden). Verweigern sie die Auskunft, kann man die Erlassung eines Bescheides verlangen, für den dann 30 Euro zu zahlen sind.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich keine Auskunft bekomme?

Antwort: Mit dem Bescheid einer Behörde kann man zum Verwaltungsgericht gehen, das dann prüfen muss, ob die Auskunft zu Recht verweigert wurde. Dadurch kann aber schnell einmal ein Jahr vergehen. In weiterer Folge wäre noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof möglich. Gegen Unternehmen müsste man sich zivilrechtlich wehren. Die Grünen fordern daher einen Beauftragten für Informationsfreiheit, an den man sich bei negativen Auskunftsbegehren wenden kann.

Frage: Wie geht es jetzt weiter?

Antwort: Das Paket besteht aus zwei Gesetzen, für die Verfassungsbestimmung braucht die Regierung die Zustimmung von Grünen oder FPÖ. Die Grünen fordern neben den Änderungen bei den Ausnahmen auch eine automatische Bescheidausstellung (die nichts kosten soll), wie Justizsprecher Albert Steinhauser dem STANDARD gesagt hat. Die Fristen für die Antworten will er halbieren.

Auch der FPÖ sind die Geheimhaltungsgründe zu unpräzise. Sie fordert auch mehr Fragerechte für Abgeordnete im Zusammenhang mit öffentlichen Unternehmen. Ob und wann es also zu einem Beschluss kommt, ist offen. Im Entwurf ist aber ohnehin nur mehr ein Inkrafttreten per 1. Jänner 2018 vorgesehen. (Günther Oswald, 6.11.2015)