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Der Telekom-Regulierungsbehörde RTR hat einen ihr in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Missbrauch von Mehrwertnummern abgestellt und per Bescheid einen bis 30. Jänner 2016 befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das gab die Behörde am Freitag in einer Aussendung bekannt.

Den Angaben zufolge handelt es sich um die Mehrwertnummern (0)900 566581, (0)900 566544, (0)900 560350, (0)900 570800, (0)931 909020, (0)900 570888, (0)900 577533 und (0)900 577899. Drei der vier Diensteanbieter, die unter diesen Mehrwertnummern erreichbar sind, haben laut RTR ihren Firmensitz in Deutschland, ein Unternehmen sitzt in der Türkei. Die Regulierungsbehörde war über mehrere Fälle informiert worden, in denen Leute mit falschen Behauptungen dazu verleitet wurden, lange Telefonate zu teuren Mehrwertnummern zu führen.

Kostenpflichtiges Abo

In einem Fall war einer Frau vorgemacht worden, sie habe ein kostenpflichtiges Abo zu kündigen, um eine Verlängerung um zwei Jahre zu verhindern. Dazu wurde ihr eine vermeintliche Kündigungshotline genannt, zu der ein Anruf 3,64 Euro pro Minute kostet. Das Gespräch wurde in die Länge gezogen. Später wurde der Betroffenen eine weitere, noch teurere Hotline genannt, bei der sie anrufen müsse, damit ihr Fall endgültig abgeschlossen werden könne.

"Auszahlungsstopp bedeutet, dass die vier namhaft gemachten Unternehmen von den österreichischen Telefonbetreibern keine Entgelte für Anrufe zu diesen Mehrwertnummern ausbezahlt bekommen", erläuterte RTR-Geschäftsführer Johannes Gungl. "Das gilt allerdings nur für jene Entgelte, die vom Telefonbetreiber noch nicht an den Diensteanbieter ausbezahlt wurden. Diese müssen von den betroffenen Kunden entweder nicht bezahlt werden oder sind im Rahmen der nächsten Telefonrechnung gutzuschreiben."

Einspruch

Bei Entgelten, die von den Telefonbetreibern bereits an die vier Diensteanbieter ausbezahlt wurden, müssen die Betroffenen ihre Rechnung beeinspruchen, erklärte die Behörde. Allenfalls bestehe die Möglichkeit, ein Streitschlichtungsverfahren bei der RTR durchzuführen. (APA, 6.11. 2015)