Stürzt ein Zivilflugzeug ab, dann gibt es klare internationale Richtlinien, welche staatlichen Einrichtungen an der Untersuchung der Unfallursache mitwirken dürfen. Festgeschrieben sind diese Leitlinien im "Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt" aus dem Jahr 1944, das von 191 Staaten weltweit ratifiziert wurde.

Darin festgeschrieben ist, dass eine Stelle die Ermittlungen leitet, und das ist immer die Behörde jenes Landes, in dem sich der Absturz ereignet hat – im Fall des Absturzes über dem Sinai also Ägypten. Außerdem ist jenes Land berechtigt, an den Untersuchungen mitzuwirken, dessen Nationalität eine signifikante Zahl der Opfer hatte – im jetzigen Fall also Russland, das auch aufgrund der russischen Fluglinie Kogalymavia an den Untersuchungen beteiligt ist.

Abschlussbericht so bald wie möglich

Einen umfassenderen Zugang zu den Ermittlungsarbeiten erhält jene Nation, in der das Flugzeug registriert war – diesmal Irland, da die Maschine von dort an Kogalymavia geleast worden war. Auch dürfen Ermittler jenes Staates mitarbeiten, in dem das Flugzeug gebaut wurde – in diesem Fall handelt es sich um Frankreich, wo der Airbus zusammengesetzt wird. Die USA dürfen Ermittler entsenden, weil die Triebwerke der abgestürzten Maschine aus den Vereinigten Staaten stammen.

In dem Chicagoer Abkommen ist zudem festgelegt, dass die Ermittler so bald wie möglich einen Abschlussbericht vorlegen müssen. Geht das nicht, so muss spätestens am Jahrestag des Unglücks ein Zwischenbericht veröffentlicht werden. So geschehen nach dem Absturz von Flug MH370, wobei die Unfallursache noch immer nicht geklärt ist und die Maschine mit den Opfern nicht gefunden werden konnte. (bbl, 5.11.2015)