Bregenz – Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Donnerstag weitere Details seines Integrationsplans genannt. Die Wertevermittlung solle vor allem in Sprachkursen mittransportiert werden, aber auch in eigenen Kursen geschehen, so Kurz bei einem Vorarlbergbesuch. Basis der verpflichtenden "Werteschulungen" für Flüchtlinge könnte der Wertekatalog der "Rot-Weiß-Rot-Fibel" sein.

Der Integrationsplan mit insgesamt 50 Maßnahmen, den Kurz beim Expertenrat für Integration in Auftrag gab, soll nächste Woche präsentiert werden. Diese Maßnahmen würden auch Länder und Gemeinden betreffen. Eckpunkte seien Spracherwerb, Eingliederung in den Arbeitsmarkt und das Ehrenamt sowie die Vermittlung österreichischer Werte, also die in der Verfassung festgehaltenen Grundwerte. Für Flüchtlinge müsse es Anreize geben, sich daran zu halten, aber auch Konsequenzen, falls nicht. Finanzieren möchte Kurz sein Projekt aus Mitteln des Sondertopfs für Integrationsmaßnahmen. Dazu gebe es noch keine Entscheidung, kommentierte Kurz den kolportierten Mittelbedarf von 60 Mio. Euro.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) betonte, nach der Quartiersuche seien Spracherwerb und das Vermitteln von Spielregeln entscheidend. Aus der Bevölkerung komme immer wieder die Frage nach der Integration der Flüchtlinge, das bereite vielen Menschen Sorgen. Hier gebe es noch Nachholbedarf, so Wallner. Der Engpass bei Deutschkursen sei bewältigt, inzwischen betrage die Wartezeit in Vorarlberg nur mehr einige Wochen, in Niederösterreich betrage sie ein Jahr.

Kurse von Bleibeperspektive abhängig

In Deutschland sollen Flüchtlinge hingegen während ihres Asylverfahrens keinen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten – zumindest wenn sie aus Afghanistan, Somalia und Pakistan kommen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer hervor, die AFP am Donnerstag vorlag.

Hintergrund ist die Definition von "guter Bleibeperspektive" als Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen. Diese ist laut Innenministerium nur dann gegeben, "wenn ein Asylbewerber aus einem Herkunftsland stammt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist". Für Flüchtlinge aus Afghanistan lag die Anerkennungsquote nach früheren Angaben des Innenministeriums im vergangenen Jahr jedoch bei 46,7 Prozent, für Somalia bei 25 Prozent und für Pakistan bei 18,6 Prozent. Überschritten wird die 50-Prozent-Marke demnach nur bei Syrien, Irak, Eritrea und Iran.

"Mit dieser engen Definition bleiben Asylsuchende aus Afghanistan, Somalia und Pakistan aus dem Kreis der berechtigten Personen ausgeschlossen", kritisierte Pothmer in der Zeitung "Die Welt" vom Donnerstag" – obwohl viele dieser Menschen in Deutschland bleiben würden. Bisher hatten Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Verfahrens generell keinen Anspruch auf Integrations- und Sprachkurse. Mit dem neuen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde dies geändert, jedoch nur bei einer "guten Bleibeperspektive". (APA, 5.11.2015)