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Mehr Wohnungen sind das Ziel des neuen Wohnbaubankgesetzes. Niederösterreich befürchtet aber einen Eingriff in Landeskompetenzen.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – An Konfliktthemen zwischen Bund und Ländern mangelt es derzeit nicht. Da wäre die Flüchtlingsproblematik, die Kärntner Hypo und zuletzt das gemeinsame Haushaltsrecht, bei dem die Länder gegen Finanzminister Hans Jörg Schelling beim Verfassungsgerichtshof Klage einbringen wollen.

Nun kommt eine weitere Baustelle dazu: Die neue Wohnbaubank (WBIB), über die in den kommenden Jahren rund 30.000 neue Wohnungen finanziert werden sollen. Den Gesetzesentwurf, für den Wirtschaftsminister und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner sowie Schelling verantwortlich zeichnen, nennt der niederösterreichische Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka (ebenfalls ÖVP) "vertrottelt", wie er im Gespräch mit dem STANDARD erklärte.

500 Millionen Haftungen

Wie berichtet stellt der Bund für dieses Institut, das von den bestehenden Bausparkassen gegründet werden soll, 500 Millionen Euro an Haftungen zur Verfügung. Durch diese Konstruktion wird es möglich, 700 Millionen Euro an Krediten bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) abzurufen. Im Gegenzug für die Haftung möchte der Bund aber auch gewisse Mitsprachemöglichkeiten beim geförderten Wohnbau, der bisher ausschließlich in die Kompetenz der Länder gefallen ist.

Konkret wird die Bank eigene Förderrichtlinien erlassen, die vom Wirtschafts- und Finanzministerium zu genehmigen sind. Zur Beratung des Wohnbauinstituts wird ein Beirat eingerichtet, in dem neben Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums auch das Bundeskanzleramt sowie das Sozialministerium (also zwei ÖVP- und zwei SPÖ-geführte Ressorts) vertreten sein werden.

Fünfjahrespläne nötig

Sicherstellen will der Bund auch, dass die Länder nicht ihre Wohnbauförderungen zurückfahren (und sich somit Geld sparen), nur weil die neue Bank ohnehin für zusätzliche Bauaktivitäten sorgt. Daher muss die WBIB mindestens 50 Prozent ihrer Kredite für eine Kofinanzierung mit Mitteln der Landes-Wohnbauförderung zu Verfügung stellen. Weiters müssen die Länder in Fünfjahresplänen dokumentieren, dass sie tatsächlich mehr bauen.

Der Hintergrund: Während in den Jahren 2006 bis 2009 österreichweit noch deutlich über 30.000 Wohneinheiten geschaffen wurden, ist dieser Wert danach stark gesunken. 2011 und 2012 waren es weniger als 24.000, zuletzt immerhin wieder knapp 28.000 geförderte Wohnungen.

Doppelgleisigkeiten befürchtet

Sobotka hat für die Wünsche der Regierung trotzdem kein Verständnis. Durch die eigenen Förderrichtlinien der WBIB befürchtet er Doppelgleisigkeiten und einen Eingriff in Landeskompetenzen. Der ÖVP-Politiker hat aber auch ein grundsätzliches Problem damit, "dass der Bund beim Wohnbau zu lenken versucht".

Sein Gegenvorschlag: Die Gelder der WBIB sollten einfach nach dem Bevölkerungsschlüssel oder dem aktuellen Wohnbauschlüssel verteilt werden. Sonst sei mit einer "weiteren Zentralisierung" zu rechnen. "Ich gehe davon aus, dass dann mehr im urbanen Raum gebaut wird. Wir brauchen aber dezentrale, kleine Einheiten."

Einwände prüfen

Im Mitterlehner-Büro versucht man zu kalmieren. Man werde nach der Begutachtung alle Einwände prüfen. "Ziel ist eine schlanke Struktur und effiziente Abwicklung ohne Doppelgleisigkeiten." Die Förderkompetenz der Länder werde durch das neue Gesetz "gestärkt", ist man überzeugt. ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner nannte die Kritik aus Niederösterreich am Donnerstag vor Journalisten "nicht Stil der üblichen Auseinandersetzung".

Probleme macht das Thema Wohnbau nicht zum ersten Mal. Bereits vor zwei Jahren wurden von der Bundesregierung 276 Millionen an Wohnbau-Sondermitteln in Aussicht gestellt. Mangels ausreichender Bautätigkeit konnten sie von den Ländern aber nicht abgerufen werden. Mittlerweile wurde das Programm auf 180 Millionen für die Jahre 2015 bis 2018 reduziert. Bisher konnte aber nur Wien die Vorgaben erfüllen, weshalb die Wohnbaureferenten der Länder nun eine Lockerung der Bestimmungen vorschlagen. (Günther Oswald, 5.11.2015)