Wien – Leicht, unmittelbar und ständig muss der ORF die Ergebnisse von Publikumsbefragungen zugänglich machen. So will es das Gesetz. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied nun letztinstanzlich, dass die kompletten Ergebnisse dieser Befragungen online gestellt werden müssen, nicht nur eine Zusammenfassung.

Die Medienbehörde KommAustria hatte bemängelt, dass der Rundfunk die Teilnehmerbefragungen der Jahre 2011 und 2012 nicht veröffentlicht hat. Der ORF hatte sinngemäß argumentiert, dass eine Zusammenfassung der Ergebnisse genüge – die gesamten Ergebnisse zu veröffentlichen, würde den Unternehmensinteressen und womöglich dem Datenschutz widersprechen. Der VwGH wies dieses Argument ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Der ORF betont gegenüber derStandard.at, dass er im Juni in der ersten Runde des Verfahrens "in sämtlichen wesentlichen Punkten" gewonnen habe. "Allein im Punkt bezüglich der unzureichenden Veröffentlichungen wurde die ORF-Beschwerde abgewiesen." Dagegen hat der ORF Revision eingelegt, die nun abgelehnt wurde. (red, 4.11.2015)