Wien – Die Spritpreisverordnung aus dem Jahr 2009, mit der Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gegen die Preissprünge an den Tankstellen vorging, beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht vorgelegt.

Mit der Spritpreisverordnung wurde festgelegt, dass Tankstellenbetreiber die Treibstoffpreise nur einmal am Tag zu einer bestimmten erhöhen dürfen. "Dies könnte mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unvereinbar sein. Diese Richtlinie legt fest, welche irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken in jedem Fall als unlauter zu beurteilen sind. Die Mitgliedstaaten dürfen in diesem Bereich keine strengeren Vorschriften erlassen", teilte der VwGH am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Dass Österreich hier ein Problem mit der EU bekommen könnte, hatte der heimische Mineralölverband bereits 2009 vorausgesagt.

Mit einer Entscheidung des EuGH sei erfahrungsgemäß in etwa eineinhalb Jahren zu rechnen. (APA, 4.11.2015)