Kinox.to ist weiterhin online, weil die Ermittler keinen Zugriff auf die Seite bekommen.

Screenshot: red

Im Prozess um die Plattform Kinox.to bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Das Leipziger Landgericht entschied am Dienstag nicht über den Antrag der Verteidigung, den Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachts aufzuheben. Weil der Verteidiger falsch aus früheren Gerichtsurteilen zitiert hatte, räumte ihm die Wirtschaftsstrafkammer Zeit für eine weitere Stellungnahme ein.

Soll Konkurrenzportale sabotiert haben

Kinox.to verlinkt bis heute massenhaft zu widerrechtlich im Netz verbreiteten Kinofilmen und Serien. Der 29 Jahre alte Beschuldigte soll laut Anklage seit 2011 der technische Geschäftsführer der Plattform gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, Konkurrenzportale sabotiert zu haben, um Kinox.to mehr Zulauf zu sichern.

Der Angeklagte schweigt bisher zu den Vorwürfen. Weil den Ermittlern die Passwörter fehlen, ist Kinox.to weiter online. Zwei mutmaßliche Komplizen des 29-Jährigen sollen untergetaucht sein und werden mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Verteidiger: Öffentliche Vorverurteilung

Eine ebenfalls beantragte Einstellung des Verfahrens lehnte das Gericht ab. Der Verteidiger hatte seinen Antrag damit begründet, dass die 69 Seiten lange Anklageschrift eine öffentliche Vorverurteilung sei. Der Vertreter der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft widersprach am Dienstag, dass die Anklageverlesung die Beweisaufnahme vorwegnehme. Der Prozess soll am 9. November mit den ersten Zeugenaussagen fortgesetzt werden. (APA, 3.11.2015)