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In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April die situative Winterausrüstungspflicht für Pkw.

Foto: APA/dpa/Emily Wabitsch

In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April die situative Winterausrüstungspflicht für Pkw. In dieser Zeit müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. "In unseren Nachbarländern gibt es mitunter andere Regelungen, über die sich Reisende vorab informieren sollten", erklärt ÖAMTC-Touristikexpertin Kristina Tauer.

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

Italien: Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. Auf die jeweiligen Regelungen weisen entsprechende Beschilderungen hin. Verstöße kosten zwischen 85 und 338 Euro.

Im Aostatal gilt zum Beispiel von 15. Oktober bis zum 15. April Winterreifenpflicht, alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. In Südtirol dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein. "Im Stadtgebiet Bozen und auf der Brenner Autobahn (A22) gilt vom 15. November bis 15. April eine allgemeine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht, auf den übrigen Straßen in Bozen ist sie von der Witterung abhängig. Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren", erklärt Tauer.

Einheitlich geregelt ist die Bestimmung, welche Winterreifen in den Wintermonaten verwendet werden dürfen. Normalerweise dürfen Winterreifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex tragen als in den Zulassungspapieren vorgesehen, nicht verwendet werden. Zwischen 15. Oktober und 15. Mai gilt diese Regelung ausnahmsweise jedoch nicht.

Ungarn: In Ungarn existiert keine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen. Die ÖAMTC-Expertin warnt jedoch: "Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Dann kann ausländischen Fahrern ohne Schneeketten die Einreise nach Ungarn verweigert werden."

Tschechische Republik, Slowakei, Deutschland: In diesen Ländern gilt die situative Winterreifenpflicht. In Tschechien müssen bei Temperaturen unter vier Grad auf jeden Fall Winterreifen montiert werden. Schneeketten sind in Tschechien und der Slowakei nur bei Schnee- und Eisdecke erlaubt. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Tschechien mit umgerechnet 55 bis 92 Euro, in der Slowakei mit mindestens 60 Euro bestraft.

Slowenien: Vom 15. November bis 15. März ist die Winterreifennutzung vorgeschrieben, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraums. Alternativ zu Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen (Profiltiefe: mindestens 3 mm) aufgezogen werden. Spikes sind nicht erlaubt. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht kosten 120 Euro.

Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt sein, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen. Schneeketten sind zumindest auf zwei Antriebsrädern verpflichtend anzubringen, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Verstöße dagegen werden mit umgerechnet 92 Euro bestraft. Spikes sind zwischen dem 1. November und 30. April erlaubt und lediglich auf Autobahnen verboten. Eine Ausnahme bilden die beiden Autobahnabschnitte, die durch die Tunnel San Bernardino und St. Gotthard führen. (red, 1.11.2015)