Johanna Mikl-Leitner klammert sich nicht an den Zaun. Ihr gehe es nicht um die Begrifflichkeit, beteuert die Innenministerin: Wenn "sicherheitstechnisch" möglich, könne sie gerne auf das verpönte Z-Wort verzichten.

Ob nun Zaun, "Türl mit Seitenteilen" (Kanzler Werner Faymann) oder "feste, technische Sperren mehrere Kilometer links und rechts des Grenzübergangs" (Mikl-Leitners neue Sprachregelung): Sind Barrieren an der Grenze überhaupt erlaubt? Immerhin ist Österreich Mitglied der EU, in der die Freiheit von Warenverkehr, Kapitalverkehr, Dienstleistungsverkehr und Personenverkehr quasi Religion ist. Folgerichtig wurden die Schlagbäume an den Binnengrenzen zwischen den meisten EU-Staaten beseitigt.

Kontrollen nur als Ausnahme erlaubt

Grenzkontrollen dürfen lediglich dann wieder vorgenommen werden, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat "ernsthaft bedroht" sind, aber das gilt nur für maximal 30 Tage oder die vorhersehbare Dauer der Bedrohung. So geschehen während der Fußball-WM 2006: Aus Angst vor Hooligans kontrollierte Veranstalter Deutschland vorübergehend wieder die eigenen Grenzen.

Migration ist kein Ernstfall

Gilt ein Flüchtlingsstrom nicht als Ernstfall? Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Uni Linz, verweist auf die Präambel zur entsprechenden EU-Verordnung, die klarstellt: "Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen sollte nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden." Demnach fehle die Grundlage für den Bau von Barrieren, die ja eine verschärfte Version von Kontrollen darstellten, sagt Leidenmühler: "Die Errichtung von Sperren steht auf rechtlich äußerst schwachen Beinen."

Dass die EU-Kommission wegen Vertragsverletzung klagt, ist politisch unwahrscheinlich; schließlich werde in der Flüchtlingskrise schon jetzt von allen beteiligten Staaten permanent das geltende Recht gebrochen, laut dem ein Asylwerber vom zuerst betretenen EU-Land registriert werden muss, sagt Leidenmühler. Aber ein slowenischer Frächter etwa könnte schon beim Europäischen Gerichtshof klagen, wenn eine österreichische Grenzsperre seinem Unternehmen schadet.

Bundesheer baut am billigsten

Vorerst weiß aber auch das zuständige Innenministerium noch nicht, was es genau errichten will. Die Planung soll bis kommende Woche dauern, erst dann wird der Bauauftrag vergeben. Gut möglich, dass dabei private Anbieter ausgebremst werden, denn am billigsten wäre eine andere Lösung: das Bundesheer. (Gerald John, 29.10.2015)